Vetoomus on osoitettu:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wer den Wohnort wechselt darf seine Hilfsmittel, z. B. Rollstühle, nicht mitnehmen. Wer sich dem widersetzt, also mit Hilfsmittel umzieht, muss den Rücktransport selbst organisieren und finanzieren. Für Menschen, die auf Hilfsmittel und Sozialleistungen angewiesen sind, besteht somit keine Freizügigkeit. Hier brauchen wir unbedingt eine Regelung, die eine lückenlose Hilfsmittelversorgung sichert.
Perustelut
Derzeit wird ein Mensch mit Hilfsmittelbedarf bei einem Umzug aufgefordert, seine Hilfsmittel an seinem bisherigen Wohnort abzugeben. Für die Zeit während und nach dem Umzug wird keinerlei Unterstützung angeboten. Wer aus der Not heraus mit Hilfsmitteln umzieht, ist für deren Rücktransport organisatorisch und finanziell verantwortlich.
Es braucht unbedingt Regeln für die lückenlose sichere Hilfsmittelversorgung. Anders sind Grundrechte für Menschen mit Beeinträchtigung nicht zu verwirklichen.