Область : Саксонія
Успіх
Освіта

Situation der Lehrbeauftragten an sächsischen Musikhochschulen

Позивач/ позивачка не публічний(-а)
Петиція адресована
Sächsischer Landtag Petitionsausschuss
584 Підтримуючий 422 в Саксонія

Петицію було успішно розглянуто

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  1. Розпочато 2020
  2. Збір завершено
  3. Надіслано
  4. Діалог
  5. Успіх

Петиція була успішною!

Bitte handeln Sie jetzt, um den jahrzehntelangen Gestaltungsmissbrauch des Staates in der Rechtsform des Lehrauftrags an sächsischen Hochschulen zu beenden und für eine auskömmliche Honorierung zu sorgen.

Lehrbeauftragte bilden zukünftige Generationen von MusikerInnen, MusiklehrerInnen und LehrerInnen an Schulen aus. Die Bezahlung für diese Tätigkeit liegt aber bei nur 20 % im Verhältnis zu den festangestellten Kollegen. Eine soziale Absicherung trotz jahrzehntelanger Tätigkeit erfolgt nicht. Mehr als die Hälfte der Lehre an sächsischen Musikhochschulen wird mit freien Dozenten gedeckt um Kosten auf dem Rücken hochqualifizierter PädagogInnen zu sparen. Nach 30 Jahren Missbrauch von Freiberuflern in Sachsen muss sich diese Situation jetzt ändern! Unterstützen Sie uns für eine nachhaltige Ausbildung unseres kulturellen und pädagogischen Nachwuchs.

Durch die Erteilung eines Lehrauftrags an freie DozentInnen als Verwaltungsakt entsteht ein "öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eigener Art". Dieser Umstand erlaubt es den freischaffenden PädagogInnen weder die Verhandlung des Honorars noch greifen die Schutzmechanismen, die in sonstigen Rechtsgeschäften üblich sind.

Die Ansiedlung des Lehrauftrags im Verwaltungsrecht umgeht die Gerichtsbarkeit im Sinne des Arbeitsschutzes und die EU-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge. Wir bitten um dringende Prüfung der aktuellen Rechtslage.

Des Weiteren wird die "Angemessenheit der Honorierung" nach § 66 SächsHSFG bedingt durch die geringe Grundfinanzierung der Hochschulen missachtet, da sich die Angemessenheit singulär an dem Budget der Hochschulen orientiert und nicht im finanziellen Kontext nach einer Vergleichsgruppe wie z.B. an einem Lehrbeauftragten für besondere Aufgabe (Festanstellung, TVÖD E13). Die grundständige Lehre an Kunst- und Musikhochschulen muss planbar durch Festanstellungen gedeckt werden. Daher muss der Lehrauftrag als Ausnahme ergänzend erfolgen.

Im Rahmen der Novellierung des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes fordere ich die Streichung des Passus "Mit der Erteilung eines Lehrauftrages wird kein Dienstverhältnis begründet". Die Hochschulen müssen die Pflicht erhalten, einen Vertrag auf "Augenhöhe", also privatrechtlicher Natur zu schließen. Nur somit können faire Arbeitsbedingungen für die über 1000 freischaffende Dozenten in Sachsen erreicht werden. Außerdem muss die Angemessenheit der Honorierung (im Vergleich einer Festanstellung) mit einer verbindlichen Honoraruntergrenze untersetzt werden, um die prekäre Situation an den Hochschulen endlich zu durchbrechen. Durch eine gesetzliche Vorgabe, den Lehrauftrag nur zur Ergänzung der Lehre einzusetzen, bleiben die Hochschulen flexibel und sichern langfristig die grundständige Lehre durch eine stabile Lehrstruktur an Kunst- und Musikhochschulen ab. Dem pädagogischem Nachwuchs wird somit eine zukunftsfähige Perspektive seines Berufs aufgezeigt.

мотиви

Der Verwaltungsakt ist ein klassisches Handlungsinstrument einer Behörde, mit dem ein Über-/Unterordnungsverhältnis begründet wird. Das so entstandene Rechtsverhältnis hat für den „untergeordneten“ Adressaten des Verwaltungsakts Vollzugscharakter, indem die einseitig durch die Behörde gesetzten Maßgaben zwingend zu beachten sind. Für eine Inhaltskontrolle nach Maßstäben des bürgerlichen Rechts und des Arbeitsrechts, d.h. für eine Sicherstellung ausgewogener Rechte und Pflichten für beide Seiten ist hier erkennbar kein Raum. Es wird also im Ergebnis ein Dienstverhältnis begründet, das im Hinblick auf seine rechtliche Wertung mit einer ordnungsbehördlichen Verfügung – zum Beispiel zur Durchsetzung eines Halteverbots - gleichgesetzt wird!

Die Absurdität dieser Praxis findet auch in der arbeitsrechtlichen Fachliteratur ein Echo: „Bedenklich ist, dass mit dieser Konstruktion der öffentliche Dienst im Hochschulbereich die Bindungen des Arbeitsrechts beiseiteschieben kann. Dies gilt selbst dann, wenn fehlerhaft ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis begründet wurde. Zuständig für den Rechtsschutz sind die Verwaltungsgerichte, die aber kein Arbeitsrecht anwenden.“ (Preis, Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 19. Aufl. 2019, BGB § 611a Rn. 133).

Дякуємо за вашу підтримку

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новини

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    Der Freistaat geht mit großen Schritten auf den nächsten Doppelhaushalt zu. Wir hoffen natürlich, dass die Erhöhung im letzten Jahr fortgeführt wird. Gleichzeitig setzen wir uns für eine dauerhafte Verbesserung in Form von neuen Stellen und weiteren Honoraranpassungen ein.

    Jetzt brauchen wir eure Unterstützung erneut!

    Damit wir weiter die Aufmerksamkeit für dieses Thema bekommen, brauchen wir euch. Mit der Kampagne „Faire Lehre“ wollen wir dir Vielfalt der Hochschulakteure und deren Bandbreite visuell darstellen. Unsere neue Homepage www.faire-lehre.de gibt die Möglichkeit, eure Unterstützung mit einem Bild und einem kurzen Statement kundzutun. Schaut mal auf die Seite, ladet ein Foto hoch und gebt eine... далі

  • Liebe Unterstützer*in,

    vergangene Woche wurde der Doppelhaushalt 2021/22 in Sachsen verabschiedet und wir konnten mit unserer politischen Arbeit einen ersten Erfolg erzielen: für die Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in Leipzig und Dresden stehen in diesem und nächsten Jahr insgesamt 1,5 Mio. € mehr zur Verfügung. Somit kommen wir dem Ziel, eine tatsächlich angemessene Vergütung einen Schritt näher. Wir danken den politischen Entscheidungsträgern für dieses wichtige und richtige Signal.

    Wir werden in der kommenden Zeit den Fortgang genauesten verfolgen, um endgültig die Situation der Lehrbeauftragten so zu gestalten, wie dieses Konstrukt ursprünglich gedacht war: zum Wissenstransfer aus der Praxis an die Hochschule von festangestellten... далі

  • Liebe Unterstützer*innen der Petition,

    vielen Dank für eure Mithilfe!
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    geben wir unseren Forderungen ein Gesicht. Denn wir sind viele!

    Im Koalitionsvertrag unserer derzeitigen Landesregierung sind folgende Eckpunkte formuliert:

    „Die gewachsene Personalstruktur, (…) sowie an den Kunst- und Musikhochschulen, überprüfen wir, um Daueraufgaben abzusichern“

    „Die Lehrbeauftragten stärken wir als Angehörige der Hochschulen und definieren gemeinsam mit den Hochschulen Honorarrichtlinien und Mindeststandards.“

    Der Doppelhaushalt 21/22 in Sachsen soll im Mai verabschiedet werden, aber in den Entwürfen dazu ist nichts enthalten, was dazu beitragen könnte,... далі

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