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Petition is addressed to: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)
Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind in der Regel Traifbeschäftigte in sogenannten Kommunalen Ordnungsdiensten in den jeweiligen Kommunen in Baden-Württemberg. Sie leisten mit weiteren Akteuren im Land einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Präsenz.
Die Aufgaben richten sich nach dem § 31 Abs. 1 DVO PolG BW. Gemäß § 125 Abs. 2 PolG BW haben die Vollzugsbediensteten bei der Erledigung dieser Aufgaben den Status von Polizeibeamten und sind hierin Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (siehe § 2 Nr. 1 StAHiBV BW).
Zuletzt wurde der Aufgabenkatalog am 16. September 1994 aktualisiert. Seit dem sind nun 30 Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber nötige Anpassungen getroffen hat. Viele Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und wurden nicht ausreichend konkretisiert. Mit den heutigen Gegebenheiten ist der Aufgabenkatalog nicht mehr zeitgemäß und Bedarf einer Reform.
Wir fordern dahingehend folgende Punkte, welche ausführlich in der Anlage konkretisiert sind:
- Die Übertragung einer rechtlichen Notkompetenz in Eilsachen (sogenannte Eilzuständigkeit).
- Die Aufhebung des "Blaulichtverbotes" für die anfallenden Aufgabenbereiche.
- Im Hinblick auf steigende Bedrohungen mit Messern, die Prüfung der Einführung eines weiteren Distanzmittels als Ausrüstungsgegenstand bei hoher Bedrohungslage.
- Festlegung von Standarts bei dem Thema Ausbildung, Ausstattung und Bekleidung.
- Die zwingend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges an heutige Gegebenheiten.
Die beigefügte und verlinkte Anlage - welche auch unter dem Punkt Neuigkeiten zu finden ist - wird dem Petitionsausschuss und der Landesregierung freundlichst zur Verfügung gestellt.
Reason
Die innere Sicherheit in Baden-Württemberg kann nur in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen notwendigen Behörden und Organisationen in Einbezug der tätigen Beamten in diesem Aufgabenbereich erfolgen.
Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind wie Beamte der Landespolizei täglich all möglichen ähnlichen Gefahren ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Rechtslage sind sie immer wieder Gegenstand von Widerständen in ihren Maßnahmen und werden dahingehend öfters nicht als legitimer Teil der Exekutive anerkannt. Gerade die Zeit des Coronavirus hat uns die Bedeutung von Kommunalen Ordnungsdiensten aufgezeigt, da ohne diese viele Vorschriften nicht kontrolliert hätten werden können. Die Landeregierung muss hier gegensteuern und unter anderem auch Öffentlichkeitsarbeit zu der Rechtstellung und den Befugnissen von gemeindlichen Vollzugsbediensteten als legitimer Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes leisten!
Durch die bestehende Rechtslage aus dem Jahre 1994 sind viele Aufgaben in der heutigen Zeit nicht benannt. Bestehende Aufgaben aus dem Katalog sind nicht ausreichend konkretisiert, wodurch sich die Beschäftigten oft in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Die Aufgaben müssen daher unbedingt an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden. Darunter muss auch die Pensionierungswelle bei der Landespolizei berücksichtigt werden.
Weitere ausführliche Details zur Begründung bietet die beigefügte achtseitige Anlage.
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download (PDF)Petition details
Petition started:
07/02/2024
Petition ends:
01/01/2025
Region:
Baden-Württemberg
Topic:
Security
News
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Der Empfang der Petition wurde bestätigt
on 09 Jan 2025Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg den Eingang der Petition schriftlich bestätigt hat und die Angelegenheit thematisieren wird.
Zunächst holt sich der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Innenministeriums ein. Anschließend wird darüber beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zur Entscheidung über die Angelegenheit abgegeben.
Sobald diese Beschlussempfehlung vorliegt, erfolgt vom Petitionsausschuss die schriftliche Mitteilung über die Erledigung, über welche Sie selbstverständlich informiert werden.
Hoffen wir auf ein positives Ergebnis für alle Beteiligten.
Mit freundlichen Grüßen
Luka Miljevic -
Die Petition wurde eingereicht
on 09 Jan 2025Die Petition wurde am 02.01.2025 eingereicht.
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Silvester steht vor der Tür. Wenige Stunden trennen uns vom Neujahr. Anhand der politischen Lage wird auch dieses Jahr eine hohe Präsenz von Polizeikräften gefordert. Da die Landespolizeien diese Aufgabe alleine nicht mehr stemmen können, sind Kommunale Ordnungsdienste immer mehr gefragt. Für viele Kolleginnen und Kollegen bedeutet dies daher heute arbeiten zu müssen, auch wenn den meisten die nötigen rechtlichen Zuständigkeiten fehlen. Bedrohungen, Beleidigungen und schlimmstenfalls auch körperliche Attacken oder Angriffe durch Böller und Raketen sind leider vorprogrammiert. Der KOD agiert quasi als öffentlich-rechtlicher Sicherheitsdienst, welchem die nötigen Befugnisse zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung fehlen. Hierdurch... further
Debate
Die Aufgabengebiete wachsen, doch die Behörden bessern nicht nach. Es braucht einheitliche Einsatzmittel und Ausrüstung, sowie Ausbildungen. Das Gegenüber wertet nicht ob ein KVD oder Polizeibeamter vor einem steht, wenn er ein Messer zieht.
Wenn es um die sogenannte "innere Sicherheit" geht, dann frage ich mich seit einigen Jahren immer wieder: Um wessen Sicherheit? Meiner Wahrnehmung nach jedenfalls nicht um meine und nicht um die derjenigen Menschen, mit denen ich befreundet oder gut bekannt bin. Also nicht die der einfachen Leute...