Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind in der Regel Traifbeschäftigte in sogenannten Kommunalen Ordnungsdiensten in den jeweiligen Kommunen in Baden-Württemberg. Sie leisten mit weiteren Akteuren im Land einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Präsenz.
Die Aufgaben richten sich nach dem § 31 Abs. 1 DVO PolG BW. Gemäß § 125 Abs. 2 PolG BW haben die Vollzugsbediensteten bei der Erledigung dieser Aufgaben den Status von Polizeibeamten und sind hierin Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.
Zuletzt wurde der Aufgabenkatalog am 16. September 1994 aktualisiert. Seit dem sind nun fast 30 Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber nötige Anpassungen getroffen hat. Viele Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und wurden nicht ausreichend konkretisiert. Wir fordern dahingehend die sofortige Reform des Aufgabenkataloges mit der Anpassung an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen. In der Anlage sind mögliche Beispiele für eine Anpassung genannt, welche dem Landtag freundlichst zur Verfügung gestellt wird.
Reason
Die innere Sicherheit in Baden-Württemberg kann nur in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen notwendigen Behörden und Organisationen in Einbezug der tätigen Beamten in diesem Aufgabenbereich erfolgen.
Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind genau wie Beamte der Landespolizei täglich all möglichen Gefahren ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Rechtslage sind sie immer wieder Gegenstand von Widerständen in ihren Maßnahmen und werden dahingehend öfters nicht als legitimer Teil der Exekutive anerkannt. Gerade die Zeit des Coronavirus hat uns die Bedeutung von Kommunalen Ordnungsdiensten aufgezeigt, da ohne diese viele Vorschriften nicht kontrolliert hätten werden können. Die Landeregierung muss hier gegensteuern und Öffentlichkeitsarbeit zu der Rechtstellung und den Befugnissen von gemeindlichen Vollzugsbediensteten leisten!
Durch die bestehende Rechtslage aus dem Jahre 1994 sind viele Aufgaben in der heutigen Zeit nicht benannt. Bestehende Aufgaben aus dem Katalog sind nicht ausreichend konkretisiert, wodurch sich die Beschäftigten oft in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Die Aufgaben müssen daher unbedingt an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden.
Wichtigster Bestandteil dieser Petition ist die Einführung einer sogenannten Notkomptenz, die Aufhebung des Blaulichtverbotes, die Prüfung weiterer Einsatzmittel und die dringend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges. Weitere Details hierfür bietet die beigefügte achtseitige Anlage.
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Nach Terrorangriff in Solingen: Ex-BND Chef fordert unter anderem mehr Kontrollen durch Ordnungsbehörden
on 25 Aug 2024 -
Information zur Anlage
on 04 Aug 2024Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,
leider ist mir in der Anlage zur Petition ("Änderungsvorschläge für den gemeindlichen Vollzugsdienst in BW", siehe weiter unten bei Neuigkeiten) ein kleiner Fehler unterlaufen. Demnach hat ein aufmerksamer Leser auf Seite 5 unter dem Punkt 4. Ausbildung bemängelt, dass der kurze GVD Lehrgang der Verwaltungsakademie (VWA) gemeint sei. Dies ist jedoch so natürlich nicht gemeint. Die Grundlage für eine gute Ausbildung von städtischen Vollzugskräften sollte der Fortbildungslehrgang zum Kommunalen Ordnungsdienst der Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg (VS) sein.
Der Lehrgang findet aktuell jedes Jahr ab März durch und wird durch erfahrene Dozenten der öffentlichen Verwaltung und der Landespolizei... further -
Debate
Die Aufgabengebiete wachsen, doch die Behörden bessern nicht nach. Es braucht einheitliche Einsatzmittel und Ausrüstung, sowie Ausbildungen. Das Gegenüber wertet nicht ob ein KVD oder Polizeibeamter vor einem steht, wenn er ein Messer zieht.
Wenn es um die sogenannte "innere Sicherheit" geht, dann frage ich mich seit einigen Jahren immer wieder: Um wessen Sicherheit? Meiner Wahrnehmung nach jedenfalls nicht um meine und nicht um die derjenigen Menschen, mit denen ich befreundet oder gut bekannt bin. Also nicht die der einfachen Leute...
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Why people sign
Wörrstadt
Weil die Beschäftigten in den kommunalen Ordnungsbehörden immer wieder vernachlässigt werden.
Horb
Weil ich ganz ihrer Meinung bin.
Heilbronn
Die lange hat sich in den letzten 2 Jahren sehr verschärft. Übergriffe auf den GVD/KOD haben extrem zugenommen.
Oberkirch
Es müssen endlich einheitliche und eindeutige Regelungen in Baden-Württemberg bei den Themen Ausstattung, Ausbildung, Erscheinungsbild und Befugnisse der GVDs geschaffen werden. Egal, welcher Aufgabenbereich den Kollegen übertragen wurde. Und egal, wie groß die Stadt oder Gemeinde ist.
Heidelberg
Damit endlich was für die innere Sicherheit getan wird.