Sofortige Reform der Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter in BW

Petiția este adresată către
Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

383 Semnături

Colecția a fost finalizată

383 Semnături

Colecția a fost finalizată

  1. Început iulie 2024
  2. Colecția a fost finalizată
  3. Trimis
  4. Dialog cu destinatarul
  5. Decizie

Petiția este adresată către: Landtag von Baden-Württemberg (Petitionsausschuss)

Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind in der Regel Traifbeschäftigte in sogenannten Kommunalen Ordnungsdiensten in den jeweiligen Kommunen in Baden-Württemberg. Sie leisten mit weiteren Akteuren im Land einen großen Beitrag zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Ihr Hauptaufgabenbereich ist die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten und die Erhöhung des Sicherheitsgefühls durch Präsenz.

Die Aufgaben richten sich nach dem § 31 Abs. 1 DVO PolG BW. Gemäß § 125 Abs. 2 PolG BW haben die Vollzugsbediensteten bei der Erledigung dieser Aufgaben den Status von Polizeibeamten und sind hierin Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (siehe § 2 Nr. 1 StAHiBV BW).

Zuletzt wurde der Aufgabenkatalog am 16. September 1994 aktualisiert. Seit dem sind nun 30 Jahre vergangen, ohne dass der Gesetzgeber nötige Anpassungen getroffen hat. Viele Vorschriften sind nicht mehr zeitgemäß und wurden nicht ausreichend konkretisiert. Mit den heutigen Gegebenheiten ist der Aufgabenkatalog nicht mehr zeitgemäß und Bedarf einer Reform.

Wir fordern dahingehend folgende Punkte, welche ausführlich in der Anlage konkretisiert sind:

  1. Die Übertragung einer rechtlichen Notkompetenz in Eilsachen (sogenannte Eilzuständigkeit).
  2. Die Aufhebung des "Blaulichtverbotes" für die anfallenden Aufgabenbereiche.
  3. Im Hinblick auf steigende Bedrohungen mit Messern, die Prüfung der Einführung eines weiteren Distanzmittels als Ausrüstungsgegenstand bei hoher Bedrohungslage.
  4. Festlegung von Standarts bei dem Thema Ausbildung, Ausstattung und Bekleidung.
  5. Die zwingend notwendige Anpassung des Aufgabenkataloges an heutige Gegebenheiten.

Die beigefügte und verlinkte Anlage - welche auch unter dem Punkt Neuigkeiten zu finden ist - wird dem Petitionsausschuss und der Landesregierung freundlichst zur Verfügung gestellt.

motive

Die innere Sicherheit in Baden-Württemberg kann nur in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit mit allen notwendigen Behörden und Organisationen in Einbezug der tätigen Beamten in diesem Aufgabenbereich erfolgen.

Gemeindliche Vollzugsbedienstete sind wie Beamte der Landespolizei täglich all möglichen ähnlichen Gefahren ausgesetzt. Aufgrund der mangelnden Rechtslage sind sie immer wieder Gegenstand von Widerständen in ihren Maßnahmen und werden dahingehend öfters nicht als legitimer Teil der Exekutive anerkannt. Gerade die Zeit des Coronavirus hat uns die Bedeutung von Kommunalen Ordnungsdiensten aufgezeigt, da ohne diese viele Vorschriften nicht kontrolliert hätten werden können. Die Landeregierung muss hier gegensteuern und unter anderem auch Öffentlichkeitsarbeit zu der Rechtstellung und den Befugnissen von gemeindlichen Vollzugsbediensteten als legitimer Teil der Sicherheitsarchitektur des Landes leisten!

Durch die bestehende Rechtslage aus dem Jahre 1994 sind viele Aufgaben in der heutigen Zeit nicht benannt. Bestehende Aufgaben aus dem Katalog sind nicht ausreichend konkretisiert, wodurch sich die Beschäftigten oft in einer rechtlichen Grauzone befinden und schlimmstenfalls mit drastischen Konsequenzen rechnen müssen. Die Aufgaben müssen daher unbedingt an die heutigen Gegebenheiten und Herausforderungen angepasst werden. Darunter muss auch die Pensionierungswelle bei der Landespolizei berücksichtigt werden.

Weitere ausführliche Details zur Begründung bietet die beigefügte achtseitige Anlage.

Vă mulțumim pentru sprijin, Kommunale Ordnungsdienste BW, Tübingen
Întrebare către inițiator

Petiție de distribuire

Imagine cu cod QR

bilețel detașabil cu cod QR

descărcare (PDF)

Informații privind petiția

Petiția a fost inițiată: 02.07.2024
Colecția se termină: 01.01.2025
Regiune: Baden-Württemberg
categorie: Securitate /siguranţă

știri

  • Es sind in der Zwischenzeit einige Monate vergangen. Demnach haben wir einen Teilerfolg zu verkünden! Denn der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 einstimmig beschlossen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen.

    Der Beschluss des Petitionsausschusses ist in der Drucksache 17/8959 hier zu lesen: https://www.landtag-bw.de/resource/blob/581088/c430b00c77d84ff84b1dfd10d43cc42d/17_8959_D.pdf

    Zitat des Beschlusses:
    "1. Petition 17/3549 betr. Reform der Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter

    I. Gegenstand der Petition
    Der Petent begehrt unter Bezugnahme auf den aktuellen Koalitionsvertrag der Parteien Bündnis 90/ Die Grünen und CDU eine Reform der Aufgaben gemeindlicher Vollzugsbediensteter. Zudem benennt
    der Petent weitere Forderungen, die sich auf die Ausstattung, die Ausbildung und die Kompetenzen bzw. Befugnisse der gemeindlichen Vollzugsbediensteten beziehen. Er verweist auf den Koalitionsvertrag der Parteien Bündnis 90/Die Grünen und CDU für die Legislaturperiode 2021 bis 2026, wonach vorgesehen sei, die Ausbildung und die Ausrüstung der Kommunalen Ordnungsdienste zu standardisieren. Der Petent kritisiert, dass seit Beginn der Legislaturperiode keine öffentlichen Anzeichen erkennbar seien, wonach eine Reform tatsächlich bevorstehe. Weiter führt er aus, dass vonseiten der zuständigen Regierungspräsidien diesbezüglich keine Informationen erfolgten und diese laut deren Auskunft nicht befugt seien, den Kommunen weitere Aufgaben gemäß § 31 Absatz 2 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Polizeigesetzes (DVO PolG) zu genehmigen. Das Ausbleiben der Reform wirke sich nachteilig und kontraproduktiv auf die innere Sicherheit aus. Die letzte entsprechende Reform liege bereits 30 Jahre zurück und sei deshalb dringend notwendig. In diesem Zusammenhang fordert der Petent eine Anpassung des Aufgabenkatalogs an die heutigen Gegebenheiten und Gefahren sowie die Ausgestaltung der Tätigkeit des gemeindlichen Vollzugsbediensteten als Ausbildungsberuf. Darüber hinaus begehrt der Petent die Prüfung der nachfolgend genannten Punkte: Übertragung einer rechtlichen Notkompetenz in Eilsachen, Aufhebung des Blaulichtverbotes für die anfallenden Aufgabenbereiche des Aufgabenkataloges, Prüfung und Einführung eines weiteren Distanzmittels als Ausrüstungsgegenstand bei hoher Bedrohungslage und Festlegung von Standards bei den Themen Ausbildung, Ausstattung und Bekleidung.

    II. Sachverhalt
    Der Koalitionsvertrag der Parteien Bündnis 90/Die Grünen und CDU vom 8. Mai 2021 benennt für die Legislaturperiode 2021 bis 2026 das Vorhaben, hinsichtlich der Ausbildung und Ausrüstung der Kommunalen Ordnungsdienste eine Standardisierung anzustreben, bei der auch die örtlichen Belange berücksichtigt werden sollen. In diesem Zusammenhang sollen auch die Aufgabengebiete des Kommunalen Ordnungsdienstes überprüft und definiert werden. Hierzu ist auszuführen, dass das Polizeigesetz für Baden-Württemberg (PolG) den Begriff „Kommunaler Ordnungsdienst“ nicht kennt. Nach hiesiger Einschätzung wird dieser Begriff bundesweit für den uniformierten Vollzugsdienst der Ordnungsbehörden verwendet, also in Baden-Württemberg für die gemeindichen Vollzugsbediensteten, denen in der Praxis häufig auch noch andere Aufgaben von den Kommunen übertragen werden. In § 130 Absatz 1 Nummer 7 PolG wird das Innenministerium ermächtigt, Regelungen zur Bestellung, Ausbildung, Dienstkleidung, Dienstausweis und Ausrüstung des gemeindlichen Vollzugsdienstes zu erlassen. Von dieser Ermächtigung hat das Innenministerium bislang nur teilweise Gebrauch gemacht und Regelungen zu den übertragbaren Aufgaben an gemeindliche Vollzugsbedienstete (§ 31 DVO PolG) sowie zu deren öffentlichen Bekanntmachung (§ 32 DVO PolG) erlassen. In der Landtagsdrucksache 17/1671 hat das Innenministerium ausgeführt, dass vor allem landeseinheitliche Mindeststandards zur Ausbildung, Ausrüstung und Dienstkleidung der gemeindlichen Vollzugsbediensteten zielführend erscheinen, um eine gewisse landesweite Harmonisierung zu erreichen. Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Novellierung der DVO PolG hat das Innenministerium die Regierungspräsidien mit E-Mail vom 19. August 2024 gebeten, bis zur Umsetzung der novellierten DVO PolG keine weiteren Zustimmungen zur Übertragung weiterer polizeilicher Vollzugsaufgaben im Sinne des § 31 Absatz 2 DVO PolG zu erteilen, um etwaige Wi- dersprüche mit möglichen Änderungen zu vermeiden.

    III. Rechtliche Würdigung
    Das Innenministerium ist derzeit dabei, den Aufgabenkatalog für den gemeindlichen Vollzugsdienst zu überprüfen und landeseinheitliche Mindeststandards zur Ausbildung, Ausrüstung und Dienstkleidung der gemeindlichen Vollzugsbediensteten zu erarbeiten. Inhaltliche Anregungen, wie die vorliegenden, fließen dabei in die laufenden Prüfungen ein.

    IV. Behandlung im Petitionsausschuss
    Der Petitionsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. Mai 2025 einstimmig beschlossen, die Petition der Regierung als Material zu überweisen."
  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss des Landtages Baden-Württemberg den Eingang der Petition schriftlich bestätigt hat und die Angelegenheit thematisieren wird.
    Zunächst holt sich der Petitionsausschuss eine Stellungnahme des Innenministeriums ein. Anschließend wird darüber beraten und eine Beschlussempfehlung an den Landtag zur Entscheidung über die Angelegenheit abgegeben.

    Sobald diese Beschlussempfehlung vorliegt, erfolgt vom Petitionsausschuss die schriftliche Mitteilung über die Erledigung, über welche Sie selbstverständlich informiert werden.

    Hoffen wir auf ein positives Ergebnis für alle Beteiligten.

    Mit freundlichen Grüßen
    Luka Miljevic
  • Die Petition wurde am 02.01.2025 eingereicht.

Die Aufgabengebiete wachsen, doch die Behörden bessern nicht nach. Es braucht einheitliche Einsatzmittel und Ausrüstung, sowie Ausbildungen. Das Gegenüber wertet nicht ob ein KVD oder Polizeibeamter vor einem steht, wenn er ein Messer zieht.

Wenn es um die sogenannte "innere Sicherheit" geht, dann frage ich mich seit einigen Jahren immer wieder: Um wessen Sicherheit? Meiner Wahrnehmung nach jedenfalls nicht um meine und nicht um die derjenigen Menschen, mit denen ich befreundet oder gut bekannt bin. Also nicht die der einfachen Leute...

Ajută la consolidarea participării civice. Vrem să vă facem auzite preocupările, rămânând în același timp independenți.

Promovează acum