43 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen,dass eine Abänderung des §86a Absatz 1 Satz 5 SVG erfolgt.Damit soll ein Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe nicht zwangsläufig ruhen müssen wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt werden.
Raison
Ich begründe meine Petition wie folgt:Diese Auslegung des o.g. Gesetzestext kann zu einer sozialen Unverträglichkeit führen, wenn vor dem Eintritt in die Bundeswehr bereits Arbeitslosengeld 1 bezogen wurde. Dies gilt besonders, wenn im Vorfeld eine Zivile Ausbildung erfolgt ist.So ist es möglich, dass Soldaten, die nach weniger als 4 Jahren aus der Bundeswehr ausscheiden, eine Fortzahlung des Arbeitslosengeldes 1 erhalten (Restanspruch).Falls diese dann auch noch auf Grundlage einer Ausbildungsvergütung berechnet wurde, so ist die bezogene Geldleistung des Arbeitslosengeld 1 wesentlich niedriger als die Arbeitslosenbeihilfe, die einem Soldaten zustehen würde.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
01/10/2012
Fin de la pétition:
12/11/2012
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 1-17-14-534-042961Soldatenversorgungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Änderung des Soldatenversorgungsgesetzes erreicht
werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein
Anspruch auf Arbeitslosenbeihilfe nicht zwangsläufig ruhen solle, wenn die
Voraussetzungen für Arbeitslosengeld erfüllt seien. Dies wird damit begründet, dass
diese Auslegung des § 86a Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu
sozialen Unverträglichkeiten führen könne, wenn vor dem Eintritt in die Bundeswehr
bereits Arbeitslosengeld I bezogen... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.