145 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes zu ändern:Ziffer (1), Nr. 4.: streiche 400 Euro, setze in 450 Euro
Αιτιολόγηση
Im Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 (BGBl I S. 2474) wurde die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 01.01.2013 von 400 auf 450 Euro erhöht. Nach nunmehr fast 3 Monaten ist das Soldatenversorgungsgesetz dahingehend immer noch nicht angepasst/ geändert worden. Deshalb dürfen Soldaten im Ruhestand, deren Ruhegehalt nach § 26a vorübergehend erhöht wird/ wurde nach wie vor nur 400 Euro hinzuverdienen. Besonders betroffen sind hier alle Ruhestandssoldaten mit Vordienstzeiten in der ehemaligen Nationalen Volksarmee.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
03/03/2013
Η αναφορά τελειώνει:
14/04/2013
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
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Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 18.11.2015Pet 1-17-14-534-048212Soldatenversorgungsgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in § 26a des
Soldatenversorgungsgesetzes geregelte Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro erhöht
wird.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und
von 144 Mitzeichnern unterstützt, zudem gingen 6 Diskussionsbeiträge ein. Dem
Petitionsausschuss liegen weitere Petitionen mit verwandter Zielsetzung vor, die
wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen
wurden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle... παρακάτω
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