Soldatenversorgungsgesetz - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 450 €

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes zu ändern:Ziffer (1), Nr. 4.: streiche 400 Euro, setze in 450 Euro

Begründung

Im Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 (BGBl I S. 2474) wurde die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 01.01.2013 von 400 auf 450 Euro erhöht. Nach nunmehr fast 3 Monaten ist das Soldatenversorgungsgesetz dahingehend immer noch nicht angepasst/ geändert worden. Deshalb dürfen Soldaten im Ruhestand, deren Ruhegehalt nach § 26a vorübergehend erhöht wird/ wurde nach wie vor nur 400 Euro hinzuverdienen. Besonders betroffen sind hier alle Ruhestandssoldaten mit Vordienstzeiten in der ehemaligen Nationalen Volksarmee.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-534-048212Soldatenversorgungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in § 26a des
    Soldatenversorgungsgesetzes geregelte Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro erhöht
    wird.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und
    von 144 Mitzeichnern unterstützt, zudem gingen 6 Diskussionsbeiträge ein. Dem
    Petitionsausschuss liegen weitere Petitionen mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen
    wurden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle... weiter

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