Soldatenversorgungsgesetz - Erhöhung der Hinzuverdienstgrenze auf 450 €

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

145 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

145 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, den § 26a des Soldatenversorgungsgesetzes zu ändern:Ziffer (1), Nr. 4.: streiche 400 Euro, setze in 450 Euro

Begründung

Im Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung vom 05.12.2012 (BGBl I S. 2474) wurde die Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte zum 01.01.2013 von 400 auf 450 Euro erhöht. Nach nunmehr fast 3 Monaten ist das Soldatenversorgungsgesetz dahingehend immer noch nicht angepasst/ geändert worden. Deshalb dürfen Soldaten im Ruhestand, deren Ruhegehalt nach § 26a vorübergehend erhöht wird/ wurde nach wie vor nur 400 Euro hinzuverdienen. Besonders betroffen sind hier alle Ruhestandssoldaten mit Vordienstzeiten in der ehemaligen Nationalen Volksarmee.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 02.03.2013
Sammlung endet: 14.04.2013
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-14-534-048212Soldatenversorgungsgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.05.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition soll erreicht werden, dass die in § 26a des
    Soldatenversorgungsgesetzes geregelte Hinzuverdienstgrenze auf 450 Euro erhöht
    wird.
    Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt und
    von 144 Mitzeichnern unterstützt, zudem gingen 6 Diskussionsbeiträge ein. Dem
    Petitionsausschuss liegen weitere Petitionen mit verwandter Zielsetzung vor, die
    wegen des Sachzusammenhangs in die parlamentarische Prüfung einbezogen
    wurden. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
    Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung der Eingabe wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die
    Arbeitsentgeltgrenze für geringfügig Beschäftigte von 400 auf 450 Euro erhöht
    wurde. Das Soldatenversorgungsgesetz müsse entsprechend angepasst werden.
    Besonders betroffen seien insbesondere Ruhestandssoldaten mit Vordienstzeiten in
    der ehemaligen Nationalen Volksarmee.
    Der Petitionsausschuss hat in der 17. Legislaturperiode zu dem Anliegen eine
    Stellungnahme des Innenausschusses nach § 109 der Geschäftsordnung des
    Deutschen Bundestages eingeholt. Im Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
    kommt der Ausschuss zu folgendem Ergebnis:
    Das mit der Eingabe vorgetragene Anliegen war in der vergangenen
    Legislaturperiode Gegenstand der parlamentarischen Beratungen. Anlass hierfür war
    ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der Professorenbesoldung
    und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (Drucksache 17/12455). Zu
    diesem Gesetzentwurf hat der Innenausschuss im März 2013 eine öffentliche

    Anhörung durchgeführt. Im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen hat der
    17. Deutsche Bundestag im April 2013 beschlossen, die in den §§ 26a, 38 und 74
    Soldatenversorgungsgesetz genannte Zuverdienstgrenze von 400 auf 450 Euro
    anzuheben (Drucksache 17/13134, Plenarprotokoll 17/234). Damit wurde dem
    vorgetragenen Anliegen entsprochen. Die genannten Dokumente sowie ein
    Mitschnitt der öffentlichen Sitzung des Innenausschusses können im Internet unter
    www.bundestag.de eingesehen werden.
    Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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