Die petisie is gerig aan:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten setzen wir uns für den Schutz der Menschenwürde, für soziale Gerechtigkeit und den Rechtsstaat ein. Mit Sorge betrachten wir die im Sondierungspapier von CDU und SPD vorgesehenen Verschärfungen im Sozial- und Asylrecht. Diese Regelungen widersprechen nicht nur unseren sozialdemokratischen Werten, sondern verstoßen auch gegen unser Grundgesetz und europäische Gesetze. Es muss sichergestellt werden, dass die Parteiführung sich in den Koalitionsverhandlungen klar gegen diese Maßnahmen stellt.
Die Parteiführung soll sich gegen die folgenden im Sondierungspapier vorgesehenen Maßnahmen positionieren und die Zustimmung zu diesen in den Koalitionsgesprächen verweigern. Stattdessen soll die Parteiführung auf eine sozial gerechte und verfassungskonforme Politik drängen:
1.
Die vollständige Versagung von Leistungen bei wiederholter Ablehnung von zumutbarer Arbeit ist abzulehnen. Der Begriff „Zumutbarkeit“ und „Arbeitsfähigkeit“ sind schwer fassbar und dürfen nicht dazu führen, dass Menschen aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Statt Sanktionen braucht es bessere Unterstützung für Menschen ohne Arbeit, damit sie wieder eine Perspektive erhalten.
2.
Die Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes zugunsten des Beibringungsgrundsatzes ist abzulehnen.
3. Die Parteiführung sich in den Koalitionsverhandlungen gegen die oben genannten Maßnahmen positioniert und ihre Zustimmung zu diesen verweigert.
4. Die Parteiführung sich klar für den Erhalt des Sozialstaatsprinzips und für eine sozial gerechte Politik einsetzt.
5. Die historische Verantwortung der SPD als Schutzmacht der Schwächeren und als Gestalterin des Sozialstaats wahrgenommen wird.
6. Die Parteiführung sich aktiv für eine humane Asylpolitik einsetzt und die Grundrechte der Schutzsuchenden wahrt.
Rede
Der Amtsermittlungsgrundsatz besagt, dass die Behörden von sich aus alle relevanten Fakten in einem Verfahren ermitteln müssen. Das heißt, die Behörde ist verpflichtet, aktiv nach Beweisen und Informationen zu suchen, die den Fall betreffen, ohne dass die betroffene Person diese Beweise selbst vorlegen muss.
Dieser Grundsatz stellt sicher, dass auch Menschen ohne umfassende Kenntnisse oder Ressourcen in der Lage sind, ihre Rechte geltend zu machen.
Im Gegensatz dazu steht der Beibringungsgrundsatz. Dieser besagt, dass es die Verantwortung der betroffenen Person ist, die erforderlichen Informationen und Beweise selbst zu sammeln und vorzulegen. Wird dieser Grundsatz angewendet, müsste die Person alles, was für den Ausgang ihres Verfahrens wichtig ist, selbst einbringen – was besonders für Schutzsuchende in einem fremden Land oft äußerst schwierig ist.
Die Abschaffung des Amtsermittlungsgrundsatzes und die Einführung des Beibringungsgrundsatzes würde Asylsuchende erheblich benachteiligen und könnte dazu führen, dass wichtige Informationen nicht ausreichend berücksichtigt werden, weil die betroffenen Menschen nicht in der Lage sind, diese selbst beizubringen.
Die Änderung würde gegen europäische Standards und die in Deutschland verankerten Rechte auf ein faires Verfahren verstoßen. Der Amtsermittlungsgrundsatz ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechts auf effektiven Rechtsschutz, der in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Art. 6 EMRK) und im Grundgesetz (Art. 19 Abs. 4 GG) festgeschrieben ist.
Der Anspruch auf Rechtsbeistand muss unantastbar bleiben. Die Einschränkung des Zugangs zu Anwältinnen und Anwälten würde den Erfolg von Asylverfahren erheblich gefährden und das Recht auf ein faires Verfahren infrage stellen.
Die geplanten Maßnahmen würden nicht nur die soziale Sicherheit der Menschen gefährden, sondern auch das Vertrauen in die Parteiführung erschüttern. Eine Partei, die sich für die Schwächeren und die soziale Gerechtigkeit einsetzt, kann solche Vorschläge nicht unterstützen. Wenn die Parteiführung diesen Weg mitgeht, verrät sie ihre Geschichte und ihre Werte.
Es muss sichergestellt werden, dass der Sozialstaat weiterhin für alle da ist und Schutzsuchende nicht durch bürokratische Hürden benachteiligt werden.