Sozialrecht - Anrechnung von Renten bis 400 ? bei Bezug von Grundsicherung

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Deutschen Bundestag
595 Støttende 595 inn Deutschland

Begjæringen ble ikke tatt til følge

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Begjæringen ble ikke tatt til følge

  1. Startet 2012
  2. Innsamling ferdig
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  4. Dialog
  5. Fullført

Dette er en nettbasert petisjon des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... (Erwerbsminderungs-) Renten bis 400 Euro nicht mehr an die Grundsicherung anzurechnen (Freibetrag auf Mini-Job-Basis).

Grunnen til

Viele Bezieher von Alters- und speziell Erwerbsminderungsrenten erhalten weniger als 400 Euro von der Rentenversicherung. Ursachen sind a) lückenhafte Erwerbsbiografien besonders bei Frauen und b) die geringen Beitragsjahre. Um die Lebensleistung der älteren Bevölkerung (Kindererziehung, Pflege, Teilzeitarbeit) zu würdigen und den Menschen, die aufgrund einer physischen oder psychischen Erkrankung frühzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden ein aktives Leben zu ermöglich, sollte ein Freibetrag in Höhe von 400 Euro bei der Anrechnung an die Grundsicherung eingeführt werden. Derzeit sieht es so aus, dass derartig niedrige Renten zu 100% an die Grundsicherung angerechnet werden. Begründung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Schaffung eines Anreizes zur Aufnahme einer Arbeit. Dieses sollten Bezieher von Altersrenten aufgrund ihrer bereits geleisteten Arbeit und der aktuellen Arbeitsmarktlage (über 3 Mio. Arbeitssuchende) nicht - Bezieher von vollen Erwerbsminderungsrenten können dieses überhaupt nicht. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nennt mich einen bedauernswerten Einzelfall, doch gehe ich davon aus, dass es noch einige mehr gibt, die in einer ähnlichen Lage sind. Aber wenn es tatsächlich nur so wenige sind,dürfte es doch kein Problem sein, das Leben dieser Menschen entscheidend zu verbessern und menschenwürdig zu machen. Das Existenzminimum ist ja laut Definition dafür gedacht, kurzfristig die Existenz abzusichern, aber nicht um so ein Leben dauerhaft zu bestreiten. Ab 2014 übernimmt der Bund wieder die Kosten von Erwerbsminderungsrentnern von den Kommunen. In diesem Zusammenhang sollte man wirklich eine Gesetzesänderung anstreben, um besagten Freibetrag in Höhe von 400 Euro zu gewährleisten.

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nyheter

  • Pet 3-17-11-217-036607Sozialrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Der Petent setzt sich dafür ein, (Erwerbsminderungs-) Renten bis 400 Euro nicht
    mehr auf die Grundsicherung anzurechnen (Freibetrag auf Mini-Job-Basis).
    Der Petent führt im Einzelnen aus, dass Bezieher von Altersrenten und speziell
    Erwerbsminderungsrenten oft weniger als 400 Euro von der Rentenversicherung
    erhalten. Der Grund dafür seien lückenhafte Erwerbsbiographien – besonders bei
    Frauen – und die geringen Beitragsjahre. Um die Lebensleistung der älteren
    Bevölkerung in Kindererziehung, Pflege oder Teilzeitarbeit zu würdigen,... lengre

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