Spezialkliniken für Magersüchtige mit Unterbringungsbeschluss

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

10 Unterstützende 10 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition werden Spezialkliniken gefordert, in denen Magersüchtige mit Unterbringungsbeschluss sowohl psychiatrisch als auch körperlich behandelt werden können.

Begründung

Es bereitet sich eine 21jährige psychisch erkrankte Magersüchtige aufs Sterben vor, weil die Betreuerin keine Klinik findet, die die Betroffene behandeln will. Die Betroffene kann aufgrund ihrer psychischen Erkrankung keinen freien Willen bilden, dauerhaft eine Therapie durchzuhalten. Es gibt einen Unterbringungsbeschluss wegen Selbsttötung und Selbstgefährdung, aber die Psychiatrie nimmt die Betroffene nicht bei einem BMI unter 30 und hat keine Möglichkeiten, die Betroffene notfalls zwangsweise zu ernähren und die Kliniken für Essstörungen nehmen Betroffene nur bei Freiwilligkeit, bei denen kein Unterbringungsbeschluss besteht. Das BVerfG hat zwar ausgeführt, jeder kann sich selbst töten, aber bei jungen Menschen, die geheilt werden und ein glückliches längeres Leben vor sich haben könnten, die nur erheblich psychisch gestört kein entsprechenden Durchhaltewillen aufbringen können, halte ich das Ergebnis für nicht vertretbar. Nach Mitteilung der Betreuerin, die sich mit einer Interessenvereinigung von Essgestörten in Verbindung gesetzt hat, ist das kein Einzelproblem sondern ein bundesweit bekanntes Problem.

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