Sprengstoffrecht - Feuerwerk auch zum Tag der Deutschen Einheit

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

483 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

483 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit dieser Petition soll erreicht werden, das am Tag der dt. Einheit (3. Oktober) mit Feuerwerkskörpern der Kategorien F1 und F2 gefeiert werden kann (Ohne Ausnahmegenehmigung des zuständigen Ordnungsamtes). Der Zeitraum für den Abbrand der Feuerwerkskörper kann wie am Silvesterabend von den Städten und Kommunen zeitlich eingegrenzt werden. Ich schlage vor, dass der Verkauf der Ware 3 Tage vor dem eigentlichen Nationalfeiertag beginnen sollte.

Begründung

In diversen anderen Ländern wie der Schweiz oder auch den USA ist es jedes Jahr möglich am jeweiligen Nationalfeiertag Feuerwerk der jeweiligen Kategorien abzubrennen. Viele Leute haben Spaß am Feuerwerk, dafür sprechen auch die hohen Einnahmen der Unternehmen um Silvester rum. Feuerwerk hat in Deutschland einen festen Platz angenommen. Wir können mit einigen tollen Unternehmen glänzen (Danke dafür!). Ich bekenne mich selbst als absoluten Liebhaber und möchte mit dieser Petition erreichen, dass unser Feiertag zu einem Höhepunkt im Jahr wird auf den man sich (nicht nur aufgrund der freien Zeit) freuen kann. Unser Feuerwerk-Forum zählt derzeit 18990 Mitglieder von denen ich mir sicher bin 100 prozentige Zustimmung zu erhalten, natürlich auch von unzähligen anderen Bürgern. Mit einer Zeiteingrenzung für den Abbrand des Feuerwerks sollte für jeden ein Kompromiss getroffen worden sein. Wir haben im Jahr einen Feiertag, der uns gehört. Einen Tag an dem wir uns, unsere Lieben und unser Land feiern können (sollen). Warum nicht mit einem Feuerwerk? Ich finde dieser Leckerbissen unter dem Jahr ist schon längst überfällig. Unterschreibt für eine/n bunte/n Abend und Nacht! DANKE!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 09.06.2012
Sammlung endet: 27.07.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 1-17-06-7112-037887Sprengstoffrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass am Tag der Deutschen Einheit mit
    Feuerwerkskörpern ohne Ausnahmegenehmigung der zuständigen Behörde gefeiert
    werden darf.
    Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
    Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 483 Mitzeichnungen und
    691 Diskussionsbeiträgen sowie mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor,
    die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung unterzogen werden. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der
    vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, in anderen
    Ländern, wie z. B. der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika, werde
    jedes Jahr am jeweiligen Nationalfeiertag ein Feuerwerk entzündet. Durch die
    Möglichkeit, ein Feuerwerk, vergleichbar mit dem an Silvester, veranstalten zu
    dürfen, könne sich der Nationalfeiertag am 3. Oktober zu einem Höhepunkt des
    Jahres entwickeln. Als Kompromiss könne eine Zeitbegrenzung für das Abbrennen
    des Feuerwerks festgelegt werden.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
    fest, dass dem Anliegen schutzwürdige Belange der Allgemeinheit gegenüberstehen,
    die sich oftmals durch Lärm, Feuer und Rauchentwicklung gestört fühlt und die bei
    unsachgemäßer Verwendung von Pyrotechnik, vor allem durch Kinder und
    Jugendliche, erhebliche Schäden erleiden kann.
    Der Gesetz- und Verordnungsgeber hat versucht, die unterschiedlichen Interessen in
    Einklang zu bringen. Pyrotechnische Artikel sind in verschiedene Kategorien
    eingeteilt, die nach ihrer Gefährlichkeit unterschiedlichen Zugangsmodalitäten
    unterliegen. Pyrotechnische Artikel der Kategorie 1 (vormals Klasse P I,
    Kleinstfeuerwerk) sind bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht gefährlicher als
    andere Gegenstände, mit denen Bürger im täglichen Leben Kontakt haben.
    Artikel der Kategorie 2 (vormals Klasse P II), zu der auch die sog. „Böller“ gehören,
    dürfen nach den §§ 22 und 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nur an
    wenigen Tagen zum Jahreswechsel – und nur an Erwachsene – verkauft und
    lediglich am 31. Dezember und 1. Januar eines Jahres abgebrannt werden, sofern
    das Abbrennen nicht durch einen Erlaubnisinhaber nach § 7 oder § 27 oder einen
    Befähigungsscheininhaber nach § 20 des Sprengstoffgesetzes erfolgt.
    Der Ausschuss weist darauf hin, dass einige Städte und Gemeinden durch
    Polizeiverfügung das Abbrennen pyrotechnischer Artikel auf die Zeit zwischen dem
    31. Dezember, 18 Uhr, und dem 1. Januar, 7 Uhr, begrenzt und teilweise in
    bestimmten räumlichen Gebieten untersagt haben. Das Abbrennen in unmittelbarer
    Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten. Verstöße
    hiergegen können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro sanktioniert werden.
    Der Petitionsausschuss merkt an, dass der Vollzug einschließlich der Überwachung
    der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen Ländersache ist. Zudem ist festzustellen,
    dass die Freistellungen zur Nutzung von Feuerwerksartikeln durch jedermann zu
    Silvester immer restriktiver gehandhabt werden. Die Skepsis in der Bevölkerung
    hinsichtlich Feuerwerkskörpern hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen –
    dies vor dem Hintergrund, dass immer wieder Menschen durch Feuerwerkskörper
    verletzt und materielle Schäden verursacht werden. Für eine restriktive Handhabung
    werden zudem umwelt- und tierschutzrechtliche Belange angeführt. Im Rahmen der
    Interessenabwägung wird aufgrund des traditionellen Aspektes aber grundsätzlich an
    der Freistellung zu Silvester festgehalten. Der Ausschuss macht jedoch darauf
    aufmerksam, dass mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
    vom 17. Juli 2009 das Abbrennverbot in § 23 der Ersten Verordnung zum

    Sprengstoffgesetz auf die unmittelbare Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern
    ausgedehnt worden ist.
    Eine Erweiterung der Freistellungen ist hingegen nicht vorgesehen.
    Im Hinblick auf die zunehmende Verwendung von Pyrotechnik zu diversen Anlässen
    und einer damit einhergehenden, mittlerweile nahezu über das gesamte Jahr
    verteilten und von vielen Bürgern als Lärmbelästigung empfundenen
    Beeinträchtigung sind derzeit Bestrebungen der Länder erkennbar, die Vorschriften
    für den Umgang mit Pyrotechnik restriktiver zu fassen. Individuellen Interessen und
    regionalen Besonderheiten vor Ort kann nur durch eine – bisher schon mögliche –
    Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen Landesbehörde im Einzelfall
    adäquat Rechnung getragen werden.
    Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Feuerwerk ist immer schön anzusehen,man muss es ja nicht mitten in der Stadt zünden.Aber wer unser Land liebt und es feiern will (mit Feuerwerk). Kann auf ein Feld gehen.

aufgrund der erlaubten 500 Zeichen nur eine Zusammenfassung: - jetzt schon nach Silvester zuviel gefährlicher Mißbrauch - Störung der Tierwelt - Lärmstörung von Arbeitnehmern im Schichtdienst - Feinstaubbelastung für Atemwegserkrankte - durch Veranstaltungen bereits jetzt zuviele Feuerwerke

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