Petition richtet sich an:
Stadtverwaltung
Für die Überprüfung und den Abbau des 1&1-Sendemasts in der Degerstraße 38, Düsseldorf
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Der gesamte Innenhof im Quartier Flingern-Nord (Bereich Deger-/Linden-/ Hoffeld-/ Ackerstraße) wird seit dem 22. Oktober 2024 durch einen neuen häßlichen Sendemast dominiert. Keiner der betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen wurde im Vorfeld befragt oder informiert, die Genehmigungslage ist unklar.
🙋🏼♀️🙋🏻♂️ Unterstützen Sie diese Petition, damit unser Viertel seinen Charakter behält und geltende Regeln für alle gleich angewendet werden. Jede Unterschrift stärkt unsere gemeinsame Stimme für ein lebenswertes, faires und transparent verwaltetes Stadtviertel. Danke!
Was wir fordern:
- Eine vollständige Offenlegung der Genehmigungslage und aller relevanten Unterlagen.
- Eine rechtliche Prüfung unter Berücksichtigung von Bauordnungsrecht, Erhaltungssatzung und Denkmalschutz.
- Eine Überprüfung der Standortnotwendigkeit im Hinblick auf die bereits hervorragende Netzabdeckung.
- Konsequente Maßnahmen, einschließlich des Rückbaus des Sendemasts, falls die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
📌 Nachfolgend unsere Argumente und Beweggründe >>
Begründung
1. Schutz des Stadtbildes und Einhaltung der Erhaltungssatzung
Der Sendemast beeinträchtigt sichtbar das gewachsene, bisher harmonische Stadtbild unseres Kiezes. In Bereichen mit Erhaltungssatzungen (§ 172 BauGB) oder besonderen Vorgaben zum Ortsbild ist sicherzustellen, dass bauliche Anlagen sich in die Umgebung einfügen. Nach unserer Auffassung besteht hier erheblicher Prüfbedarf.
2. Nähe zu denkmalgeschützten Bauwerken
Da sich der Mast im unmittelbaren Umfeld der denkmalgeschützten Liebfrauen-Kirche befindet, ist nach Denkmalschutzgesetz NRW (§ 9 DSchG NRW) für bauliche Anlagen in der Umgebung von Denkmälern eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich. Laut Berichterstattung der Rheinischen Post vom 12.11.2025 wurde eine solche Genehmigung für diesen Standort nach Auskunft der Bauaufsicht nicht erteilt. Wir halten eine erneute, transparente Klärung für notwendig.
3. Notwendige bauordnungsrechtliche Genehmigungen
Für Antennenanlagen in allgemeinen Wohngebieten kann eine Sondergenehmigung nach Landesbauordnung NRW (§ 62–64 BauO NRW, je nach Einordnung) erforderlich sein. Aus öffentlich zugänglichen Hinweisen ergibt sich der Eindruck, dass die Genehmigungssituation für den Standort Degerstraße 38 derzeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist. Wir fordern Klarheit darüber, ob, wann und mit welcher Rechtsgrundlage eine Genehmigung erteilt wurde – und wo sie öffentlich einsehbar ist.
4. Verhältnis zur Umgebungsbebauung und Einhaltung von Abstandsflächen
Der Sendemast steht in deutlichem Kontrast zur umliegenden Wohnbebauung und übertrifft diese erheblich in Höhe und Volumen. Abstandsflächen, die gemäß § 6 BauO NRW für jede bauliche Anlage gelten, müssen verlässlich eingehalten werden. Gerade in Wohngebieten ist die Integration in die bauliche Umgebung zu gewährleisten.
5. Negative Auswirkungen auf Lebensqualität und Immobilienwerte
Der massive Eingriff in das Ortsbild beeinträchtigt aus Sicht vieler Anwohnerinnen und Anwohner die wahrgenommene Wohnqualität. Eine Wertminderung umliegender Immobilien wird von Fachleuten und Betroffenen plausibel angenommen, wenn ein bauliches Objekt den Gesamteindruck des Viertels nachhaltig beschädigt.
6. Fragliche Notwendigkeit des Standorts
- Netzabdeckung: Laut öffentlich verfügbaren Informationen der Bundesnetzagentur besteht bereits eine sehr gute Netzabdeckung durch drei etablierte Betreiber (Telefónica, Telekom, Vodafone). 1&1 kooperiert bereits mit Vodafone. Vor diesem Hintergrund erscheint uns dieser zusätzliche Mastenstandort überflüssig – alternative Lösungen können genutzt werden.
- Technische Alternativen: Kleinere, leistungsstarke Kleinzellen oder Standorte außerhalb sensibler Wohn- und Denkmalbereiche können ggf. denselben Zweck erfüllen, ohne das Ortsbild zu beeinträchtigen. Diese bestehen auch bereits im Stadtgebiet.
7. Wirtschaftliche Interessen dürfen nicht überwiegen
Nach unserem Eindruck profitieren vom Sendemast vor allem private wirtschaftliche Akteure. Gerade deshalb ist eine sorgfältige Prüfung der öffentlichen Belange – Ortsbild, Denkmalschutz, Stadtentwicklung und Nachbarschaftsinteressen – umso wichtiger.
8. Weitere zu prüfende Aspekte
- Eingriff in Sichtachsen: In vielen Stadtbereichen wird besonderen Wert auf die Wahrung historisch gewachsener Sichtlinien gelegt.
- Transparenz der Entscheidungsprozesse: Bürgerinnen und Bürger müssen vollständig nachvollziehen können, auf welcher Grundlage bauliche Eingriffe dieser Größenordnung genehmigt werden.
Quellen:
https://gigabitgrundbuch.bund.de/GIGA/DE/MobilfunkMonitoring/Vollbild/start.html
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesseldorf/stadtteile/flingern/duesseldorf-flingern-antennenmast-soll-verschoenert-werden_aid-138845403
https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/__172.html
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_detail?sg=0&menu=1&bes_id=48749&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=586794
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=74820170630142752068
Nie verstanden warum Politik (mit 4 Monopolisten) über Luft über unseren Köpfen entscheiden kann. Zumal gesundheitliche Risiken nicht auszuschließen sind. Ende Nov. 2025 etliche Berichte in Presse über Betreiber/Politik, die auf gewisses Chaos deuten. So wird Bürger mit nicht einklagbarem Schadenersatz in Millionenhöhe bestraft. Viele Fragezeichen + was wird Zukunft überhaupt bringen.
Initiative hat auch daher meine volle Unterstützung, auch wenn ich nur aus etwas Entfernung täglich "in die Krone" blicke.