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Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

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Deutscher Städte - und Gemeindebund
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Stadttauben brauchen betreute Taubenhäuser - Städte brauchen betreute Taubenhäuser

Stadttauben sind in urbanen Bereichen, dort wo sich viele Menschen aufhalten, allgegenwärtig. Zwischen den tierschutzrechtlichen Aspekten und den städtischen Interessen gilt es deshalb ein Gleichgewicht herzustellen. Betreute Taubenhäuser spielen im öffentlichen Interesse bei einer zunehmend "sensibilisierten Gesellschaft" eine zentrale Rolle.

Wir fordern deshalb: Es braucht mehr betreute Taubenhäuser in unseren Städten !

Stadttauben sind "entflogene Haus-oder Rassetauben und ausgebliebene Brieftauben sowie deren Nachkommen."

(Quelle: Tierärztliche Hochschule Hannover 1995/1996, S. 20)

Sie sind also keine Wildtiere. Sie treten meist in Schwärmen auf und vermehren sich schnell. Als Haustiere fallen sie nicht unter das Jagdgesetz.

Biologen gehen davon aus, dass die frei lebenden Stadttauben nicht mehr in vollem Umfang den Anforderungen der freien Wildbahn entsprechen, was für eine artgerechte Fütterung in betreuten Taubenhäusern mit Gelege-Austausch spricht.

Tauben sind reine Körnerfresser. Die von Menschen weggeworfenen Lebensmittel nehmen sie nur notgedrungen auf, weil es für sie in der Stadt so gut wie keine Körner zu finden gibt. Dies führt bei den Tauben zu Krankheiten und dem sogenannten Hungerkot, der in vielen Städten zu sehen ist und ein ästhetisches Problem darstellt. ( Aktuell: während den Lockdowns in der Corona - Pandemie finden die Tauben in den menschenleeren Straßen überhaupt nichts mehr ! )

Stadttauben in Taubenhäusern verbringen ca. 80% ihrer Lebenszeit im Taubenhaus und setzen dort den Kot ab, der von dort problemlos entsorgt werden kann.

Die Population kann im Taubenhaus tierschutzkonform durch Eieraustausch reguliert werden. Die artgerechte Fütterung in den Taubenhäusern ergibt eine insgesamt gesündere Taubenpopulation und erspart den Tauben die Futtersuche in den Einkaufsmeilen und Bahnhöfen.

Betreute Taubenhäuser sind ein Gewinn für Mensch und Tier. Sie bieten die Möglichkeit, die Population nachhaltig und tierschutzkonform zu verringern. Betroffene Bürger können sich zwecks Rat an die Helfer des Stadttaubenprojekts wenden. Alle Städte in denen es Probleme mit Tauben gibt, sollten sich im Rahmen eines tierschutzgerechten und nachhaltigen Gesamtskonzepts zur Populationskontrolle von Stadttauben für betreute Taubenhäuser entscheiden.

( Derzeit wird juristisch geprüft, ob städtische Fütterungsverbote, also ein sog. vorsätzliches Herbeiführen des Aushungerns einer Art, überhaupt mit dem TierSchG vereinbar ist. )

Indoklás:

"Eine gesundheitliche Gefährdung durch Stadttauben ist nicht größer als die durch Zier - und Wildvögel sowie durch Nutz - und Liebhabertiere." (Quelle: Der ehemalige Präsident des Bundesgesundheitsamtes, Prof. Dr. Dieter Großklaus)

Diese Aussage wurde 2001 durch das Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Veterinärmedizin in Berlin seit Ende 2002: Bundesinstitut für Risikobewertung bzw. Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit bestätigt.

Das Robert-Koch-Institut, Nationales Referenzzentrum für Salmonellen, stellte fest, dass es sich bei Taubensalmonellen um eine Variante handelt, die bei menschlichen Infektionen nie auftritt.

Stadttauben sind keine Überträger der bekannten Vogelgrippeviren. Sie können verletzte Stadttauben ohne Bedenken anfassen und einem Tierschutzverein oder Stadttaubenverein in ihrer Nähe übergeben.

"Einfluss von Taubenkot auf die Oberfläche von Baustoffen ergab, dass der Taubenkot nicht zur Veränderung an mineralischen Baustoffen führt." (Quelle: Gutachten der technischen Universität Darmstadt aus dem Jahre 2004)

Auch das bayrische Amt für Denkmalpflege stellte fest, dass der pH-Wert des Nasskots im neutralen bis schwach sauren Bereich liegt.

Da die Stadttaube im Ursprung von der Felsentaube (Columba Livia) abstammt, bevorzugt sie genetisch bedingt, steinige Vorsprünge, Mauernischen etc. - Wälder meidet sie.

Hauseigentümer sollten ihre Häuser vor allem in den Innenstädten baulich in Ordnung halten, da es sonst zur ungewollten Nistplatzbereitstellung für die Stadttauben kommen kann. Sind zu viele Stadttauben an einem Ort an dem kein betreutes Taubenhaus zur Verfügung steht, führt dies zur Verelendung der Tiere (sog. Tauben-Hotspots machen Probleme). Man spricht von "... slumartigen" Bedingungen unter denen die Tauben leben müssen (Quelle: Zur Ethologie der Taube Columba Livia, Tierärztl. Praxis 22, 358-363 / 1994). Stadttauben können in einem Jahr bis zu 6 mal brüten, weil Ihnen das vom Menschen seinerzeit angezüchtet wurde - ebenfalls ein Haustiermerkmal.

"Im Fortpflanzungsverhalten erweisen sich die Stadttauben ebenfalls als Nachfahren von Haustauben; sie sind ganzjährig fortpflanzungsbereit,.."(Quelle: Wolf Herre, Manfred Röhrs: Haustiere - zoologisch gesehen, Gustav Fischer Verlag, Stuttgart, 1990)

Saurer Regen durch Abgase und Emissionen sind zum überwiegenden Teil für die Schäden an Gebäuden und Denkmälern verantwortlich. Der Mensch hat sich die Taube durch Zuchtwahl, die auf hohe Nachkommenschaft zielte, als Nutztier zu Eigen gemacht.

Das Tierschutzgesetz als Bundesgesetz regelt die rechtlichen Vorgaben für den Umgang mit Wirbeltieren und gibt keinen Spielraum für eine landesspezifische Regelung.

Der Staat hat eine Schutzpflicht für die unserer Obhut anvertrauten Tiere ( §1 TierSchG, BVerfG, Urteil vom 06.07.1999, NJW 1999, 3253, Artikel 20a GG, BT-Dr. 14/8860, dazu Kluge-v. Loeper, Tierschutzgesetz, Einführung Rn 104 e ).

Der Tierschutz hat durch den Verfassungsrang des Einzeltierschutzes - laut Art. 20a GG "der Staat schützt die Tiere..." seit 2002 eine wesentliche Aufwertung erfahren, weil diese als Norm als Querschnittsklausel mit weitreichenden Folgen für das ganze Rechtssystem geschaffen wurde ( Kloepfer / Rossi JZ 1998, 369, 373 und Hirt / Maisack / Moritz, TierSchG, Art. 20 a GG, 3 Aufl. 2015 ).

§ 1 des TierSchG besagt: "Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen."

Stadttauben fallen als Wirbeltiere unter den Allgemeinen Schutzstatus des Tierschutzgesetzes.

Laut § 4 des Bundesartenschutzverordnung ( BArtSCHV ) unterliegt die Stadttaube dem allgemeinen Artenschutz.

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes ( BNatschG ) unterliegen Stadttauben als frei lebende Tiere ( Wirbeltiere ) ebenso dem allgemeinen Schutz von Wirbeltieren.

Stadttauben sind keine Wildtiere ( sondern "frei lebende Tiere" ) und dürfen deshalb nicht bejagt werden.

Die gesetzlich bestellten Amtsveterinäre haben für alle Tiere die sog. "Garantenstellung". Sie können als Sachverständige herangezogen werden.

In den jeweiligen Brandschutzgesetzen der Feuerwehren sowie den Polizeigesetzen der Länder besteht die Verpflichtung Tieren in Not zu helfen.

Grundsätzlich sind Städte dazu angehalten, Fundtiere - also auch kranke, verletzte bzw. gehandicapte sowie verwaiste Stadttauben - aufzunehmen und gem. § 2 des TierSchG entsprechend im Tierheim oder einer Pflegestelle unterzubringen.

Als ehemalige Haustiere obliegen sie unserer Obhut und unserem Schutz genau wie Hunde und Katzen.

Köszönjük a támogatást, Jutta und Andreas Goldschmidt -ból Völklingen
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Ùjdonságok

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

    das Fangen und das Töten stellen eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar, weil hier "kein vernünftiger Grund für eine Tötung" vorliegt. Zudem muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben:
    Taubenhäuser erfüllen einen legitimen Zweck, sind sowohl geeignet und erforderlich als auch angemessen und daher das Mittel der Wahl.
    Als Respekt vor dem Eigenwert des Tieres begründet die „Würde des Tieres“ die Notwendigkeit
    einer Abwägung. Gerade in diesem Punkt macht es sich die Limburger Verwaltung zu einfach.
    Ein Bürgerentscheid, welcher eine Tiertötung rechtfertigen soll, ist schlichtweg rechtswidrig und hat mit Basisdemokratie überhaupt nichts mehr zu tun, sondern zeigt das Unvermögen einer... további

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir möchten nochmal daran erinnern:

    Am 09. Juni ( Tag der Europawahl ) soll über das Schicksal der Limburger Stadttauben per Bürgerentscheid entschieden werden. Es steht ein Einfangen mit einem sog. Fangschlag mit anschließender Tötung durch Genickbruch im Raum.
    Bitte schreibt an die Verantwortlichen und spricht Euch gegen die "Totmachkultur" hierzulande aus. Wir haben die Verantwortung für diese Tiere. Nur durch betreute Taubenhäuser kann tierschutzkonform gehandelt werden und dem geltenden Recht und Gesetz Rechnung getragen werden.
    Gebt den Tauben Eure Stimme !

    Bitte kopiert die Adressen und schreibt an:

    Marius.hahn@stadt.limburg.de
    Peter.Rompf@spd-limburg.de
    info@cdu-limburg.de
    marion@schardt-sauer.de
    kreis@gruene-limburg-weilburg.de
    info@limburg-weilburg.de
    40.50@limburg-weilburg.de
    ... további

  • Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer:
    nachfolgend abgedruckt, die Anfrage der EU-Abgeordneten Manuela Ripa an die EU-Kommission.
    ( Im Bild rechts: die EU-Abgeordnete Manuela Ripa beim Taubenhausbesuch in Saarbrücken / Quelle Stadttauben Saarbrücken e.V. / Helga Ehretsmann )

    Anfrage zur schriftlichen Beantwortung E-000871/2024

    an die Kommission

    Artikel 138 der Geschäftsordnung

    Manuela Ripa (Verts/ALE)

    Betrifft: Durchsetzung tierfreundlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Taubenpopulation in europäischen Großstädten

    Die Stadttaube bevölkert als herrenloses und freilebendes domestiziertes Haustier viele europäische Städte.

    Um die Population einzudämmen, führen viele Länder häufig ein Fütterungsverbot ein. Ein solcher Mangel an angemessener... további

Diese Petition soll aufzeigen, dass Städte und Kommunen verpflichtet sind, die geltende Gesetzgebung, hier namentlich das Tierschutzgesetz, einzuhalten. Was die Stadttaubenthematik angeht, geht dies derzeit nur mit betreuten Taubenhäusern. Sie stehen im Fokus dieses Diskurses.

Még nincs CONTRA érv.

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