Sicherheit

Stand Klimaanlagen im LKW

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuß der Bremischen Bürgerschaft
1.187 Unterstützende 24 in Freie Hansestadt Bremen

Bearbeitungsfrist abgelaufen

1.187 Unterstützende 24 in Freie Hansestadt Bremen

Bearbeitungsfrist abgelaufen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

standklima.de/lkw-standklimaanlagen-gut-zu-wissen/lkw-standklimaanlagen-pflicht/

Stand Klimaanlagen im LKW muss Pflicht werden,es dient der Sicherheit aller

Begründung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen eine Verordung erlassen, dass alle Nutzfahrzeuge , die im Fernverkehr eingesetzt werden, serienmäßig mit einer Standklimaanlage auszurüsten.Diese sollte auch die Nachrüstung von bereits zugelassenen Fahrzeugen einschließen.

Begründung: Die VO EG 561/2006 verpflichtet Fahrzeugführer zu Ruhezeiten. Dies ist im Sinne der Verkehrssicherheit absolut richtig. Schließlich handelt es sich hier um Fahrzeuge mit einem Gewicht von 40 Tonnen und mehr. Bei sommerlichen Temperaturen heizen sich nicht klimatisierte Fahrerhäuser jedoch so stark auf, dass ein erholsamer Schlaf für das Fahrpersonal nicht möglich ist. Auch die Abwärme des Motors trägt zu hohen Temperaturen bei. Da viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben, müssen sie die Ruhezeiten während der Tageszeit nehmen. Eine ausreichende Erholung zur Wiederherstellung der Arbeitskraft ist so nicht möglich. In manchen Regionen Europas ist dies selbst nachts ohne Klimaanlage nicht möglich. Die Nutzfahrzeugindustrie bietet dementsprechende Fahrzeugausrüstungen an, doch weigern sich viele Transportunternehmer, ihre Fahrzeuge damit auszurüsten. Daher ist es unumgänglich, alle Fahrzeuge, die mit einem Bett für den Fahrer ausgestattet sind, mit einer Standklimaanlage aus bzw. nachzurüsten.

Im Sinne aller zur Verringerung der Zahl der Verkehrsopfer wäre ein solcher Beschluss konsequentes Handeln, da sich mit besser ausgeruhten Lkw-Fahrern ohne Zweifel weniger schwere Unfälle ereignen würden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

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Neuigkeiten

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 24 Monate nach dem Einreichen der Petition keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition davon aus, dass die Bearbeitungsfrist des zuständigen Ausschusses bzw. des Empfängers abgelaufen ist.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Hallo
    Sobald es was neues gibt werde ich berichten.

    Mfg

  • Hallo
    auch diese Pedition wurde Heute eingereicht

    auch hier vielen Danke an alle die die Unterschrieben haben,
    wenn antworten kommen,werde ich euch auf dem laufenden halten

    mfg
    Rainer Hochmann

Im Sinne der Verkehrssicherheit müssen die Ruhezeiten der genannten Verordnung VO (EG) 561/2006 unbedingt eingehalten werden, da im Übernachtungsverkehr Fahrzeuge eingesetzt werden, die zur Vermeidung schwerer Unfälle nur mit voller Konzentration nach StVO und FeV §§ 11 bis 14 gefahren werden dürfen. Da u.A. viele Fahrer ihre Tätigkeit nachts ausüben müssen, ist bei sommerlichen Temperaturen ein erholsamer Schlaf tagsüber ohne Klimaanlage oftmals gar nicht möglich.

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