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Read NewsPetition is addressed to: Bayerischer Landtag
15.6.2022: Wir haben nun alle unterzeichneten Grunddienstbarkeiten für die Maststandorte in Trasse 4b zusammen. Ein Hinderniss weniger.
13.6.2022: Wir haben herrausgefunden, dass Tennet in den Aktuellen Planungen von der Bestandstrasse ca.2m in Richtung Ottenhofen wandert und ca. 6m bzw ca.1,70m in Richtung Oberneuching
10.6.2022: Planung eines Biotop an der 4b, mit direkter Verbindung zum Niedergewächsstreifen. Wir wollen zeigen, dass man der Natur mehr zurückgeben kann. Ausgleichsflächen in völlig anderen Gegenden sollen keine Lösung sein.
Ein Meilenstein:
Vergrößerung des wichtigen Bannwaldes. Geschichtlich einmalig!
Verbindliche Vereinbarung von Grundstücksbesitzern, ihr Grundstück in „Wald“ umzuwidmen als „Verbindung zweier Wälder“, um den Bannwald zu vergrößern. (unterschrieben am 1.6.22)
Dieser enorme Zuschlag übertrifft die negativen Belange der „Finsinger Holz Trasse“ bei weitem!
Zusätzliche Besonderheit: Die Anpflanzung erfolgt 2022/23. Die Leitung erst 2029/30
Die Energiewende braucht leistungsstarke Stromtrassen: Damit der Wirtschaftsstandort München und die Region in Zukunft sicher mit Strom versorgt werden können, plant die Firma Tennet (Sitz in Holland) den Ersatzneubau der Trasse von Oberbachern nach Ottenhofen. In der aktuell abgeschlossenen Raumordnung gibt es zwei Trassenkorridore im Bereich von Ottenhofen/Oberneuching.
Leider hält die Firma Tennet an der alten Bestandstrasse fest, obwohl diese mit 30m Abstand zu Wohngebäuden durch die fast 4-fache Vergrößerung der Leitung massiv die Gesundheit und Grundrechte der Menschen beeinträchtigt. (Leukämierisiko erhöht bei Kinder, Krebs). In der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern Nr. „6.1.2 Höchstspannungsfreileitungen“ wird der 200m Mindestabstand bei Wohnbebauung im Außenbereich genannt. "Beim Ersatzneubau von Höchstspannungsfreileitungen sollen erneute Überspannungen von Siedlungsgebieten ausgeschlossen werden" .
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayLEP-ANL_1#BayLEP-ANL_1-G7
Ziehen wir Menschen und unsere Gesundheit, nun den Kürzeren, weil Leitungsrechte aus dem Jahr 1973 genutzt werden um Abstände zur Wohnbebauung zu umgehen? Der Mindestabstand von 200m muss bei einer Vergrößerung der Leitung gewährleistet sein - das fordern WIR!
Der Vorhabenträger orientiert sich momentan an der Bestandstrasse 4a , wobei die alternative Trasse „Finsinger Holz“4b untersucht und auch für landesplanerisch zulässig erachtet wurde.
Derzeit wird dieser Korridor aber vom Vorhabenträger nicht weiter verfolgt, obwohl dieser mehr Vorteile aufweist.
Wir fordern die Trasse "Finsinger Holz" als alleinige Variante im Planfeststellungsverfahren auszuwählen und somit die Bestandstrasse zurückzubauen und damit die stark betroffenen Anwohner zu entlasten. Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar. Aus diesem Grund wurde die "Finsinger Holz" Variante im Raumordnungsverfahren für zulässig erachtet. Bei der Variante "Finsinger Holz" wird keine Wohnbebauung tangiert zudem kann der Wald weiterbestehen bleiben und eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.
Reason
Zum Schutz der Ortschaft Lausbach und Ottenhofen und allen Anliegern der bestehenden Bestandstrasse
Ein teilweiser Abstand von nur 30 Metern zur Wohnbebauung ist nicht tragbar!
Vorteile der kürzeren Alternativtrasse 4b:
-Entlastung der Bürger beim Netzendgeld
(Eine längere Leitungsführung wie an der Bestandstrasse verursacht ein höheres Netzendgeld, welches wir in unserer Stromrechnung sehen)
-Weniger Stromverlust auf Jahrzehnte (wichtiger und teurer Ökostrom geht verloren)
-Weniger Energieaufwand beim Bau durch 2 Masten weniger (800m weniger Leitung) Keine Kurvenmasten.
-Weniger Bodeninanspruchnahme (Rückbau der Bestandsleitung)
- Ökologischere Variante, da ein kleines abgeholztes Waldstück (derzeit nach Käferbefall) aus der Monokultur zur wertvollen Ökofläche mit mehr Artenvielfalt heranwächst. (Niedergewächse) „Eine Zunahme von Tier- und Pflanzenarten der Gebüsche und des Halboffenlandes ist zu erwarten.“ (Quelle: Umweltverträglichkeitsstudie Seite 32 , in diesem Raumordnungsverfahren).
-11 Mastfundamente weniger, günstiger schneller!
-Einhaltung der Menschenrechte Grundgesetz Artikel 2
Das Grundrecht schützt sowohl die physische als auch die psychische Gesundheit eines Menschen.
Schutz vor niederfrequenten magnetischen Wechselfeldern bei Hochspannungs-Freileitungen
-Verbessertes Ortsbild!
Es wird KEIN Wald entfernt, nur überspannt.
Irreleitung in der Namensgebung „Finsinger Holz“ da nur 10% davon Wald sind und dieser überspannt wird.
Längere Leitungen werfen in der Durchleitung höhere Umsätze ab, dies ist nicht im Sinne von uns Bürgern
Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung:
Die Bestandstrasse wurde in der Landesplanerischen Beurteilung unter dem Gesichtspunkt genehmigt, dass die Leitungen im Korridor von der Wohnbebauung weggeschoben werden. Dies ist leider bei den Anliegern nicht der Fall (siehe Planung Tennet). Zwei Probleme sind dafür Verantwortlich. Die Straße FTO hat für Bauwerke klare Abstände die eingehalten werden müssen und in diesem Bereich bereits mit den derzeitigen Masten überbaut sind. Zweitens sorgt der Bauablauf für ein Platzproblem. Es wird eine komplett 3. Leitung gebaut mit min. 9 Masten zum umschalten der Leitungen während der Bausphase. Dies wurde in der Raumordnung nicht bearbeitet, da dies erst in der Planfeststellung kommt. Da ist es aber schon für uns Bürger zu spät wie man aktuell in den Medien mitbekommen hat. Die Baukosten im Abschnitt 4a werden irrsinnige Kosten verursachen, die man bei Abschnitt 4b wegen der kurzen geradelinigen Trasse nicht hat.
Weiterer Fehler:
Es handelt sich um einen Vergrößerungsneubau, nicht wie beschrieben ein Ersatzneubau. Diese Gewichtung darf den Bürgern mit der nahen Wohnbebauung nicht durch das Wort Bestandsbelastung ersetzt werden.
Dafür gibt es die Alternativtrasse.
Weiterer Fehler: Beim Abstand von 200m zur Wohnbebauung im Aussenbereich sind bei Abschnitt 4b keine Neubetroffenen Wohngebäude. 3 Bestandsbetroffene der 4a werden durch die 4b massiv entlastet. Hier auch der Fehler in der Landesplanerischen Beurteilung Bestandsbetroffene als Neubetroffene darzustellen.
Richtigstellung:
Neubetroffenheit im Abschnitt 4b = 0
Aufgrund dieser veränderten Grundlage muss die Trasse 4a „ST2580“ aus der Landesplanerischen Beurteilung umgehend gestrichen werden.
Die Trasse 4b ist zudem so konzipiert, dass alle 12 Wohnbebauungen die an der 4a extrem betroffen sind, bei konkreter Trassierung im ausgewiesenen Korridor, aus dem 200m Radius(LEP 6.1.2 (G)) entfallen!
Ein Meilenstein der hier erarbeitet wurde, der jedoch in der Landesplanerischen Beurteilung weder genannt noch gewertet wurde.
Hier stehen Extrembetroffenheit zu keiner Betroffenheit gegenüber.
Die Lange, belastete 4a Trasse darf nicht in das Planfeststellungsverfahren!
Zum Thema "Schlossholz" welches im Bereich der Schwenkung aus dem UW Ottenhofen läuft und sich süd-westlich befindet. Dieses Schlossholz kann aufgrund der breiten Ausweisung der Korridore umgangen werden durch eine Trassenführung im Nordosten (siehe Plan erster Knick rote Leitungen bei UW).
Das Schlossholz ist somit nicht betroffen.
Aktuelle Bilddarstellung an der Anschlagtafel beim Maibaum.
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Petition started:
05/16/2022
Petition ends:
07/15/2022
Region:
Ottenhofen
Topic:
Energy
News
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Nachricht zu einer abgeschlossenen Petition
on 27 Jan 2023Wir bedanken uns bei allen Unterstützern.
Wir bleiben dran! -
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Debate
Variante Finsinger Holz bringt deutliche Entlastung des Wohnumfeldschutzes mit sich. Bei der Abschnittsvariante St 2580 ist die Un-terschreitung der LEP-Abstandswerte deutlich, bei vier Wohngebäuden im Außenbereich ist das Wohnumfeld beeinträchtigt. ... Eine Überspannung der Waldbestände wäre möglich, brächte aber eine stärkere Beeinträchtigung des Landschaftsbildes mit sich.
Immer soll etwas für die Umwelt getan werden aber bloß nicht hier. Bei den Nachbarn ist mir das Egal aber hier nicht....