Steuerliche Absetzbarkeit von Unterhaltszahlungen an studierende Kinder

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

8 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Unterhaltszahlungen an studierende Kinder steuerlich absetzbar sind. Zu prüfen wäre, ob diese Regelung generell für Unterhaltsleistungen gelten könne, um so auch die Bereitschaft der zu Unterhaltsleistungen verpflichteten Menschen zu erhöhen. Hier könnten erhebliche Einsparungen bei den staatlichen Vorleistungen zu erwarten sein.

Begründung

Kinder verlassen oft das elterliche Zuhause, um studieren zu gehen. In dieser Zeit ist weitere elterliche Unterstützung erforderlich, mitunter 800 € im Monat. Da durch diese Unterstützung der akademische Nachwuchs massiv gefördert wird, ist diese Unterstützung in öffentlichem Interesse.Daher ergeht die Bitte zu prüfen, ob diese Leistungen steuerlich abzugsfähig zu gestalten sind. Zudem könne auch geprüft werden, ob nicht grundsätzlich alle Unterhaltsleistungen abzugsfähig zu gestalten wären.

Link zur Petition

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 15.08.2019
Petition endet: 21.01.2020
Region: Deutschland
Kategorie:

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