141 Potpisi
Peticija je odbijena.
Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .
Peticija se upućuje na: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Umbaumaßnahmen, welche aufgrund von gesetzlichen Regelungen/Änderungen erforderlich sind, in voller Höhe von der Steuer abzugsfähig sind (z.B Novellierung der Heizkostenverordnung, Einbau einer Wärmemeßeinrichtung zwischen Heizkessel und Warmwasserboiler.)
Obrazloženje
Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen zwingt der Gesetzgeber Hauseigentümer zu umfangreichen Änderungsmaßnahmen. Bei diesen Maßnahmen können durch Privatpersonen nur die anteiligen Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden, die Materialkosten bleiben jedoch außen vor. Da nicht immer die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, führt dies zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung gegenüber von Vermietern und Unternehmen.Als Beispiel möchte ich die Novellierung der Heizkostenverordnung oder die Änderung der Trinkwasserverordnung anführen, wo zusätzlich zu den Arbeitskosten umfangreiche Materialkosten entstehen, welche über die Absetzbarkeit der 1200€ -Grenze liegen..
Link na peticiju
Listić za odvajanje s QR kodom
Preuzimanje (PDF)Informacije o peticiji
Peticija je pokrenuta:
30. 11. 2013.
Peticija završava:
11. 01. 2014.
Regija:
Njemačka
Kategorija:
Novosti
-
Pet 2-18-08-6101-000482
Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung
Der Petent fordert, dass Umbaumaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben
erforderlich sind, steuerlich komplett absetzbar sein sollen.
Zur Begründung wird ausgeführt, der Gesetzgeber zwinge Hauseigentümer durch
eine Vielzahl gesetzlicher Neuerungen zu umfangreichen Bau- oder
Umbaumaßnahmen. Zu nennen sei etwa der Zwang zum Einbau einer
Wärmemesseinrichtung zwischen Heizkessel und Warmwasserboiler aufgrund einer
Novellierung der Heizkostenverordnung. Bei... unaprijediti
Debata
Još nema argumenata protiv.