Regione: Vokietija

Steuerpolitik - Abzugsfähigkeit von gesetzlich veranlassten Umbaumaßnahmen

Pareiškėjas nėra viešas
Peticija adresuota
Deutschen Bundestag
141 rėmėjas 141 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

141 rėmėjas 141 in Vokietija

Peticija nebuvo patenkinta

  1. Pradėta 2013
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Baigta

Tai internetinė peticija des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…das Umbaumaßnahmen, welche aufgrund von gesetzlichen Regelungen/Änderungen erforderlich sind, in voller Höhe von der Steuer abzugsfähig sind (z.B Novellierung der Heizkostenverordnung, Einbau einer Wärmemeßeinrichtung zwischen Heizkessel und Warmwasserboiler.)

Priežastis

Durch eine Vielzahl von gesetzlichen Neuerungen zwingt der Gesetzgeber Hauseigentümer zu umfangreichen Änderungsmaßnahmen. Bei diesen Maßnahmen können durch Privatpersonen nur die anteiligen Arbeitskosten steuerlich geltend gemacht werden, die Materialkosten bleiben jedoch außen vor. Da nicht immer die Kosten auf die Mieter umgelegt werden können, führt dies zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung gegenüber von Vermietern und Unternehmen.Als Beispiel möchte ich die Novellierung der Heizkostenverordnung oder die Änderung der Trinkwasserverordnung anführen, wo zusätzlich zu den Arbeitskosten umfangreiche Materialkosten entstehen, welche über die Absetzbarkeit der 1200€ -Grenze liegen..

Nuoroda į peticiją

Vaizdas su QR kodu

Nuplėšiamas lapelis su QR kodu

parsisiųsti (PDF)

žinios

  • Pet 2-18-08-6101-000482

    Steuerpolitik
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Der Petent fordert, dass Umbaumaßnahmen, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben
    erforderlich sind, steuerlich komplett absetzbar sein sollen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, der Gesetzgeber zwinge Hauseigentümer durch
    eine Vielzahl gesetzlicher Neuerungen zu umfangreichen Bau- oder
    Umbaumaßnahmen. Zu nennen sei etwa der Zwang zum Einbau einer
    Wärmemesseinrichtung zwischen Heizkessel und Warmwasserboiler aufgrund einer
    Novellierung der Heizkostenverordnung. Bei... toliau

diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Kol kas jokio argumento PRIEŠ.

Padėkite stiprinti piliečių dalyvavimą. Norime, kad jūsų susirūpinimas būtų išgirstas išlikdami nepriklausomi.

Reklamuoti dabar