Alueella: Saksa

Steuerpolitik - Besteuerung von Personen und Sachen mit einem Gefährdungspotential für die öffentliche Ordnung

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
11 Tukeva 11 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition soll eine Besteuerung von Personen und Sachen, von denen eine Gefährdung ausgeht, erreicht werden. Besteuert werden sollen 20 % des Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % des Anschaffungswertes bei Sachen. Mit Hilfe des Steueraufkommens sollen Abwehrmaßnahmen gegen die Gefährdung der öffentlichen Ordnung getroffen sowie die konkrete Gefahr ermittelt werden.

Perustelut

Von Menschen und Sachen gehen Gefahren und Gefährdungen aus.Die Abwehr dieser Gefahren kostet dem Bund und den Ländern viel Geld. Dieses Geld wird allen Steuerzahlern zur Last gelegt, obwohl die Mehrheit der Steuerzahler weder durch ihr Verhalten noch aus ihrem Willen heraus einen aktiven Beitrag zu den einzelnen Gefährdungen leistet.Ich beantrage ein Gesetz zur Besteuerung von Personen und Sachen, die nach Entscheidung einer Behörde als Gefährdung der öffentlichen Ordnung eingeschätzt werden. Die Besteuerung sollte bei 20 % des Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % bei Sachen auf den Anschaffungswert festgelegt werden. Die erhobene Steuer gewährleistet eine Haftung bei Eintritt von Maßnahmen zur Abwehr und zur Ermittlung der konkreten Gefahr.

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Uutiset

  • Pet 2-18-08-6101-041081 Steuerpolitik

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine Besteuerung von Personen und Sachen, von denen eine
    Gefährdung ausgeht, erreicht werden. Besteuert werden sollen 20 % des
    Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % des Anschaffungswertes bei Sachen. Mit
    Hilfe des Steueraufkommens sollen Abwehrmaßnahmen gegen die Gefährdung der
    öffentlichen Ordnung getroffen sowie die konkrete Gefahr ermittelt werden.

    Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, die Abwehr
    der Gefahren, die von bestimmten Personen und Sachen ausgingen,... enemmän

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