11 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition soll eine Besteuerung von Personen und Sachen, von denen eine Gefährdung ausgeht, erreicht werden. Besteuert werden sollen 20 % des Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % des Anschaffungswertes bei Sachen. Mit Hilfe des Steueraufkommens sollen Abwehrmaßnahmen gegen die Gefährdung der öffentlichen Ordnung getroffen sowie die konkrete Gefahr ermittelt werden.
Begründung
Von Menschen und Sachen gehen Gefahren und Gefährdungen aus.Die Abwehr dieser Gefahren kostet dem Bund und den Ländern viel Geld. Dieses Geld wird allen Steuerzahlern zur Last gelegt, obwohl die Mehrheit der Steuerzahler weder durch ihr Verhalten noch aus ihrem Willen heraus einen aktiven Beitrag zu den einzelnen Gefährdungen leistet.Ich beantrage ein Gesetz zur Besteuerung von Personen und Sachen, die nach Entscheidung einer Behörde als Gefährdung der öffentlichen Ordnung eingeschätzt werden. Die Besteuerung sollte bei 20 % des Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % bei Sachen auf den Anschaffungswert festgelegt werden. Die erhobene Steuer gewährleistet eine Haftung bei Eintritt von Maßnahmen zur Abwehr und zur Ermittlung der konkreten Gefahr.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
05.03.2017
Petition endet:
04.07.2017
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 2-18-08-6101-041081 Steuerpolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.09.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll eine Besteuerung von Personen und Sachen, von denen eine
Gefährdung ausgeht, erreicht werden. Besteuert werden sollen 20 % des
Bruttoeinkommens bei Personen und 10 % des Anschaffungswertes bei Sachen. Mit
Hilfe des Steueraufkommens sollen Abwehrmaßnahmen gegen die Gefährdung der
öffentlichen Ordnung getroffen sowie die konkrete Gefahr ermittelt werden.
Zur Begründung seiner Eingabe führt der Petent im Wesentlichen aus, die Abwehr
der Gefahren, die von bestimmten Personen und Sachen ausgingen,... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.