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Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Solidaritätszuschlag aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ab sofort als "Welt-Solidaritätszuschlag" Verwendung findet.Verwendung des Geldes nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit unabhängigen Hilfs-Organisationen wie zum Beispiel "Ärzte-ohne-Grenzen" oder "save-the-children" oder "UNICEF".
Perustelut
Der Solidaritätszuschlag sollte, vor allem in solch wirtschaftlich starken Zeiten, seiner Bedeutung gerecht werden, und hilfsbedürftigen Menschen zu Gute kommen, ungeachtet deren Religion, Hautfarbe oder Herkunft. Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen ist notwendig, weil dort die nötigen Fachkenntnisse vorhanden sind, um die Gelder Vor-Ort richtig einzusetzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
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Vetoomus alkoi:
26.01.2018
Vetoomus päättyy:
20.03.2018
Alueella:
Saksa
Aihe:
Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 30.11.2019Pet 2-19-08-6118-003037 Solidaritätszuschlag
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Solidaritätszuschlag aus
versicherungspflichtigen Beschäftigungen ab sofort als "Welt-Solidaritätszuschlag"
Verwendung findet. Das dadurch zur Verfügung stehende Geld soll nach Möglichkeit
in Zusammenarbeit mit unabhängigen Hilfs-Organisationen zum Einsatz kommen,
um hilfsbedürftigen Menschen unabhängig von der Religionszugehöhrigkeit,
Hautfarbe oder Herkunft Unterstützung gewähren zu können.
Auf den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.
Die Petition wurde... enemmän
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