Steuerpolitik - Verwendung des Solidaritätszuschlages aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen als „Welt-Solidaritätszuschlag“

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
12 Unterstützende 12 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

12 Unterstützende 12 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass der Solidaritätszuschlag aus sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ab sofort als "Welt-Solidaritätszuschlag" Verwendung findet.Verwendung des Geldes nach Möglichkeit in Zusammenarbeit mit unabhängigen Hilfs-Organisationen wie zum Beispiel "Ärzte-ohne-Grenzen" oder "save-the-children" oder "UNICEF".

Begründung

Der Solidaritätszuschlag sollte, vor allem in solch wirtschaftlich starken Zeiten, seiner Bedeutung gerecht werden, und hilfsbedürftigen Menschen zu Gute kommen, ungeachtet deren Religion, Hautfarbe oder Herkunft. Die Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen ist notwendig, weil dort die nötigen Fachkenntnisse vorhanden sind, um die Gelder Vor-Ort richtig einzusetzen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 2-19-08-6118-003037 Solidaritätszuschlag

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent möchte erreichen, dass der Solidaritätszuschlag aus
    versicherungspflichtigen Beschäftigungen ab sofort als "Welt-Solidaritätszuschlag"
    Verwendung findet. Das dadurch zur Verfügung stehende Geld soll nach Möglichkeit
    in Zusammenarbeit mit unabhängigen Hilfs-Organisationen zum Einsatz kommen,
    um hilfsbedürftigen Menschen unabhängig von der Religionszugehöhrigkeit,
    Hautfarbe oder Herkunft Unterstützung gewähren zu können.

    Auf den weiteren Inhalt der Begründung wird Bezug genommen.

    Die Petition wurde... weiter

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