Alueella: Saksa

Steuerrecht - Abschaffung der 3-Monatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeiter

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutschen Bundestag
225 Tukeva 225 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

225 Tukeva 225 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Die 3-Monatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen (Steuerliche Geltendmachung) bei LEIHARBEITNEHMERN abzuschaffen, da diese in der Regel keine Regelmäßige Arbeitsstätte besitzen und es auch meist vorher nicht absehbar ist wie lange ein Einsatz dauert, dieser aber im nachhinein betrachtet längerfristig sein kann. Dennoch ist der Einsatz nicht dauerhaft sondern zeitlich begrenzt, manchmal auch über Jahre.

Perustelut

Leiharbeitnehmer haben in der Regel keine Regelmäßige Arbeitsstätte sondern befinden sich meist in Auswärtstätigkeit. Viele davon über einen längeren Zeitraum an ein und der selben Tätigkeitsstelle. Die Vorraussichtliche Dauer einer Tätigkeit beim Kunden ist aber für einen Leiharbeitnehmer nicht absehbar, denn er ist laut Arbeitsvertrag meist Bundesweit einsetzbar. Die Überlassungsverträge (Leihfirma und Kunde) werden meist still verlängert. Im Nachhinein kann man also mehrere Monate an einer Tätigkeitsstelle eingesetzt worden sein ohne das man sich hätte darauf einstellen können, da man jederzeit hätte abgezogen werden können.

Linkki vetoomukseen

Kuva QR-koodilla

Irrotettava lippis QR-koodilla

lataa (PDF)

Uutiset

  • Pet 2-17-08-610-033228Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird die Abschaffung der Dreimonatsfrist bei
    Verpflegungsmehraufwendungen für Leiharbeitnehmer gefordert, da ein
    Leiharbeitnehmer in der Regel keine regelmäßige Arbeitsstätte habe und
    arbeitsvertraglich im gesamten Bundesgebiet eingesetzt werden könne.
    Zur Begründung wird weiter ausgeführt, dass es bei Leiharbeitnehmern zumeist
    vorher nicht absehbar sei, wie lange ein Einsatz dauere. Oft könne es geschehen,
    dass ein Einsatz letztlich längerfristig erfolge. Gleichwohl sei der Einsatz nicht als
    dauerhaft... enemmän

Väittely

Ei vielä väitteitä puolesta

Ei vielä väitteitä vastaan

Auta vahvistamaan kansalaisten osallistumista. Haluamme saada huolesi kuuluviin ja pysyä itsenäisinä.

Lahjoita nyt