Steuerrecht - Abschaffung der Vorabsteuer im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
65 Unterstützende 65 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

65 Unterstützende 65 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2019
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die ungerechte Vorabsteuer im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) abzuschaffen.

Begründung

Im neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) werden ETF-Fonds und andere Fonds ungerechterweise vorab versteuert, auch wenn später keine realen Gewinne erzielt werden.Nehmen wir an, ich kaufe im Jahr 2018 ETF-Fondsanteile und verkaufe diese nach 10 Jahren zum Einkaufspreis, d. h. ohne Gewinne zu erzielen. Wenn in einigen der dazwischen liegenden Jahren der Fond im Plus schließt, muss ich nach dem neuen Investmentsteuergesetz (InvStG) in diesen Jahren Steuern vorab abführen, ohne tatsächliche Gewinne realisiert zu haben. Nach dem Verkauf bekomme ich die vorab abgeführten Steuern nicht zurückerstattet, sondern erhalte lediglich einen Verlustvortrag, den ich nur mit Gewinnen aus anderen Aktien- oder Fondsverkäufen verrechnen kann. Wenn ich aber nach den 10 Jahren nie mehr Fondsanteile oder Aktien kaufen möchte oder keine Gewinne mehr erziele, habe ich Jahre lang Steuern für fiktiven Gewinne abgeführt, die der Staat dann einfach behält. Diese Vorabbezahlung von fiktiven Steuern, stellt eine sehr ungerechte steuerliche Behandlung dar!

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