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Dilekçe reddedildi
Bu bir çevrimiçi dilekçedir des Deutschen Bundestags.
Dilekçe şu adrese gönderiliyor: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Änderung der Steuergesetze - Einkommensteuergesetz (EStG) u. Umsatzsteuergesetz (UStG)Mit der Petition wird gefordert, § 35a (EStG) Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen abzuschaffen,sowie die Umsatzsteuer auf Arbeitsleistungen bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ebenfalls abzuschaffen.
Gerekçe
Die Umsetzung der Petition ist gerechter, weil auch Menschen mit geringem Einkommen, die nicht oder nur in geringem Umfang Lohn- Einkommenstürpflichtig sind u. meist auch keine Lohn- od. Einkommensteuererklärung abgeben, entlastet werden. Eine Rentnerin mit z. B. 800 € Nettorente, spart bei 100 Euro (Netto) Arbeitskosten für eine Handwerkerleistung, immerhin die 19 € Umsatzsteuer. Die Umsetzung der Petition wäre völlig unbürokratisch, da keine Formulare, Belege, Prüfungen, Nachfragen, Widersprüche bis hin zu Gerichtsverfahren mehr erforderlich wären.Die Umsetzung der Petition führt zur Steuerentlastung für alle Bürgerinnen u. Bürger, zu mehr Netto, zu höheren Konsumausgaben, zu mehr Umsätzen in der Wirtschaft, zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und somit wiederum zu höheren Steuer- u. Sozialabgaben.Wo keine Steuern fällig sind, gibt es keine Steuerhinterziehung.Wenn auch die Beitragsleistungen zu den Sozialversicherungen reformiert sollten – Stichwort Steuerfinanzierte Bürgerversicherung - gäbe es auch viel weniger Schwarzarbeit, weniger Bürokratie, Überwachung, Kontrolle, Polizeieinsätze u.Gerichtsverfahren - und so fort, und so weiter - aber das ist ein anderes Thema?
Dilekçeye bağlantı
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indir (PDF)Dilekçe detayları
Dilekçe başlatıldı:
13.12.2016
Dilekçe biter:
21.02.2017
Bölge :
Almanya
Konu:
Haberler
-
Pet 2-18-08-610-038538
Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.09.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte mit seiner Petition die Abschaffung der Steuerermäßigung nach
§ 35a Einkommensteuergesetz erreichen und schlägt stattdessen eine generelle
Umsatzsteuerbefreiung für die nach § 35a Einkommensteuergesetz begünstigten
Leistungen vor.
Durch eine solche Veränderung würden auch die Bürgerinnen und Bürger, die mit
ihrem zu versteuernden Einkommen knapp oberhalb oder unterhalb des
Grundfreibetrages lägen, von der Steuerermäßigung... daha ileri
tartışma
Henüz KARŞI argüman yok.