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Steuerrecht - Blockierung von Konten nur in Höhe des geschuldeten Betrages

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Deutschen Bundestag
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  1. Algatatud 2012
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See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß Finanzämter und sonstige Behörden die Konten von säumigen Steuerzahlern nicht mehr vollständig blockieren dürfen, sondern nur noch maximal den geschuldeten Betrag.

Selgitus

Derzeit ist es so, daß Finanzämter, Stadtsteuerämter und andere Behörden die Bankkonten von säumigen Steuerzahlern vollständig blockieren lassen können. Die Banken sind verpflichtet, derartige Anweisungen ohne Prüfung der Richtigkeit auszuführen. Die vollständige Blockierung der Konten bewirkt, daß keine Geldabhebungen, Überweisungen, Geldeingänge, Lastschrifteinzüge, Daueraufträge, Kontoauszugsdrucke, etc. mehr möglich sind. Kurz gesagt, der gesamte Geldverkehr ist lahmgelegt. Der betroffene ist vom Geldverkehr abgeschnitten, was bei anderen Vertragspartnern wiederum zu unbezahlten Forderungen führt, was wiederum zu Verzugszinsen, Mahnungen, Kosten und Unannehmlichkeiten führt. Dieses Vorgehen ist insbesondere deshalb als übertrieben und schikanös zu bezeichnen, weil die Blockierung der Konten häufig über die eigentliche Forderung hinausgeht. Ich bitte deshalb den Deutschen Bundestag zu beschließen, daß die dazu berechtigten Behörden künftig bei säumigen Steuerzahlern die Konten nur bis maximal zum geschuldeten Betrag blockieren dürfen; ein eventuell darüber hinausgehender Betrag muß dem Steuerzahler nach wie vor zur freien Verfügung stehen. Ein "normaler Mensch" darf bei seinen Schuldnern auch nur maximal den geschuldeten Betrag einfordern und nicht mehr, geschweige denn den Schuldner vom Geldverkehr abschneiden. Warum sollte eine Behörde mehr Rechte haben, als ein normaler Bürger?

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uudised

  • Pet 2-17-08-610-035774Steuerrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweisen entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Der Petent möchte erreichen, dass Finanzämter und sonstige Behörden die Konten
    von säumigen Steuerzahlern nicht mehr vollständig blockieren dürfen, sondern nur
    noch maximal den geschuldeten Betrag.
    Zur Begründung wird ausgeführt, nach der gegenwärtigen Regelung könnten
    Finanzämter, Stadtsteuerämter und andere Behörden die Bankkonten von säumigen
    Steuerzahlern vollständig blockieren lassen. Die Banken seien verpflichtet, derartige
    Anweisungen ohne Prüfung der Richtigkeit auszuführen. Die vollständige
    Blockierung der Konten... Edasi

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