Տարածաշրջան: Deutschland
 

Steuerrecht - Bundesweite Abschaffung der Hundesteuer bzw. Einführung einer Katzensteuer

Դիմորդը հանրային չէ
Դիմումը հասցեագրված է
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

145 Ստորագրություններ

Հայցը չի բավարարվել

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Հայցը չի բավարարվել

  1. Սկսվել է 2018
  2. Հավաքածուն ավարտված է
  3. Ուղարկված է
  4. Երկխոսություն
  5. Ավարտված է

Սա առցանց des Deutschen Bundestags խնդրագիր է։

Դիմումը հասցեագրված է. Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Hundesteuer bundesweit abzuschaffen oder eine Katzensteuer einzuführen (Gleichberechtigung).

Պատճառ

Ich fordere die Abschaffung der Hundesteuer, da diese nicht zweckgebunden für die Stadtreinigung genutzt werden kann. Ich sehe keinen Grund, warum es eine Hundesteuer, aber keine Katzensteuer gibt! Wenn die Hundesteuer aufgrund der Verunreinigungen durch Hunde erzeugt existiert, stellt sich mir die Frage, wieso Hunde und Katzen nicht gleich berechtigt sind! Sogenannte Freigängerkatzen verunreinigen die Straßen und Nachbarsgärten ebenso !

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Տեղեկատվություն հայցադիմումի մասին

Խնդրագիրը սկսվել է: 02.04.2018
Հավաքածուն ավարտվում է: 26.06.2018
Տարածաշրջան: Deutschland
կատեգորիա:  

նորություններ

  • Pet 2-19-08-610-005333 Steuerrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert die bundesweite Abschaffung der Hundesteuer, alternativ eine
    entsprechende Einführung einer Katzensteuer.

    Zur Begründung wird ausgeführt, die Hundesteuer werde nicht zweckgebunden für
    die Stadtreinigung genutzt. Er sehe keinen Grund, warum es eine Hundesteuer, aber
    keine Katzensteuer gebe. Wenn die Hundesteuer aufgrund der Verunreinigungen
    durch Hunde erzeugt existiert, stelle sich für ihn die Frage, wieso Hunde und Katzen
    nicht gleichberechtigt seien. So genannte Freigängerkatzen würden ebenfalls die
    Straßen und Nachbarschaftsgärten verunreinigen.

    Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
    Es gab 35 Diskussionsbeiträge und 145 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
    Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    wie folgt zusammenfassen:

    Der Deutsche Bundestag hat keine Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der
    bundesweiten Abschaffung der Hundesteuer. Die gesetzlichen Grundlagen für die
    Ausgestaltung der Hundesteuer liegen ausschließlich in der Zuständigkeit der Länder
    und der Gemeinden. Entsprechendes würde für die Einführung einer bundesweit
    geltenden Katzensteuer gelten. Im Übrigen ist keine Gemeinde bekannt, die eine
    solche "Katzensteuer" bisher eingeführt hat.

    Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
    nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
    weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

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