15 Assinaturas
A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
A petição é dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Dozentenhonorare für Lehrtätigkeiten in der Erstausbildung steuerlich generell den Honoraren in der Erwachsenenbildung gleichzustellen. Damit sollen die Honorare für die Lehrtätigkeit in der Erstausbildung unter den entsprechenden Bedingungen von Steuern befreit sein.
Razões
Honorare für Dozententätigkeit in der Erwachsenenbildung sind nach geltender Rechtssprechung im allgemeinen steuerfrei. Für andere Honorare für Bildungsmaßnahmen, die nicht in die Erwachsenenbildung, sondern in die Erstausbildung fallen, ist dies nicht generell so. Damit ist die Dozententätigkeit in der Erstausbildung gegenüber der Erwachsenenbildung schlechter gestellt. Der Petent sieht darin eine Benachteiligung. Wer zu der Erstausbildung beiträgt, leistet einen besonders wichtigen Beitrag. Zwar soll such die lebenslange Erwachsenenbildung unterstützt werden. Für den Ersteinstieg in den Arbeitsmarkt muss jedoch zunächst einmal eine solide Erstausbildung ermöglicht werden. Entsprechend sind die Anreize gegenüber der Erwachsenenbiuldung gleichzustellen.
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fazer o download (PDF)Detalhes da petição
Petição iniciada:
21/09/2015
Petição termina:
30/11/2015
Região:
Alemanha
Categoria:
Novidades
-
Pet 2-18-08-610-025052
Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Honorare für die Lehrtätigkeit in der
Erstausbildung in steuerlicher Hinsicht den Honoraren in der Erwachsenenbildung
gleichgestellt werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, Honorare für Dozententätigkeit in der
Erwachsenenbildung seien nach geltender Rechtsprechung im Allgemeinen
steuerfrei. Für andere Honorare für Bildungsmaßnahmen, die nicht in die
Erwachsenenbildung, sondern in die Erstausbildung... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.