Regiune: Germania

Steuerrecht - Steuerliche Gleichstellung von Dozentenhonoraren in der Erstausbildung mit denen in der Erwachsenenausbildung

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
15 de susținere 15 in Germania

Petiția este respinsă.

15 de susținere 15 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2015
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Dozentenhonorare für Lehrtätigkeiten in der Erstausbildung steuerlich generell den Honoraren in der Erwachsenenbildung gleichzustellen. Damit sollen die Honorare für die Lehrtätigkeit in der Erstausbildung unter den entsprechenden Bedingungen von Steuern befreit sein.

motive

Honorare für Dozententätigkeit in der Erwachsenenbildung sind nach geltender Rechtssprechung im allgemeinen steuerfrei. Für andere Honorare für Bildungsmaßnahmen, die nicht in die Erwachsenenbildung, sondern in die Erstausbildung fallen, ist dies nicht generell so. Damit ist die Dozententätigkeit in der Erstausbildung gegenüber der Erwachsenenbildung schlechter gestellt. Der Petent sieht darin eine Benachteiligung. Wer zu der Erstausbildung beiträgt, leistet einen besonders wichtigen Beitrag. Zwar soll such die lebenslange Erwachsenenbildung unterstützt werden. Für den Ersteinstieg in den Arbeitsmarkt muss jedoch zunächst einmal eine solide Erstausbildung ermöglicht werden. Entsprechend sind die Anreize gegenüber der Erwachsenenbiuldung gleichzustellen.

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știri

  • Pet 2-18-08-610-025052

    Steuerrecht


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition soll erreicht werden, dass Honorare für die Lehrtätigkeit in der
    Erstausbildung in steuerlicher Hinsicht den Honoraren in der Erwachsenenbildung
    gleichgestellt werden.
    Zur Begründung wird ausgeführt, Honorare für Dozententätigkeit in der
    Erwachsenenbildung seien nach geltender Rechtsprechung im Allgemeinen
    steuerfrei. Für andere Honorare für Bildungsmaßnahmen, die nicht in die
    Erwachsenenbildung, sondern in die Erstausbildung... mai departe

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