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Vetoomus on osoitettu: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Wir fordern für 2020 Steuersenkungen bei den Lohn- und Einkommensteuern aller Einkommensschichten sowie die Abschaffung des Solidaritätszuschlags, um die durch den Corona-Lockdown entstandenen finanziellen Einschnitte der Haushaltseinkommen auszugleichen. Zudem benötigt Deutschland die dadurch freigesetzte Kaufkraft dringend, um den Wiederhochlauf der deutschen Wirtschaft in den nächsten Monaten sicherzustellen.
Wir fordern Steuersenkungen 2020 für alle Einkommensschichten und Einkünfte gem. § 2 EStG, insbesondere:
Halbierung der Einkommensteuer
(keine veränderte ESt-Berechnung, hälftige Kürzung der errechneten festzusetzenden ESt-Zahllast auf Einkünfte gem. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1-7 EStG).
Abschaffung des Solidaritätszuschlags
(sog. Soli mit 5,5%, gem. SolzG §4).
Diese beiden Steuersenkungen stellen nicht das Steuersystem in Frage. Diese Steuersenkungen sind kurzfristig und einfach durch die Verwaltung umsetzbar sowie in Folgejahren umkehrbar. Beide Steuersenkungen dienen zur Entlastung aller Leistungsträger und Einkünfte gem. § 2 EStG in gleichem Maße, unabhängig von Einkunftsart und Höhe der Einkünfte. Grundsicherung, Abzugs- und Freibeträge sowie Progression des EStG sehen wir hiervon unberührt.
Die Regierung hat den sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftliche Corona-Lockdown für Deutschland mit einschneidenden Maßnahmen beschlossen. Diese politischen Entscheidungen haben bei den Erwerbstätigen, bei den Leistungsträgern und in den privaten Haushalten zu massiven finanziellen Einschnitten, bis hin zu existentiellen Bedrohungen geführt. In Konsequenz sind alle Leistungsträger wie Angestellte, Selbstständige, Gewerbetreibende u.v.m., mit gesunkenen Einkommen und fehlender Kaufkraft konfrontiert.
Ereignisse die hierzu führten
16.03.2020 Die bayerische Staatsregierung hat aufgrund der Corona-Pandemie den Katastrophenfall für ganz Bayern mit Betriebsuntersagungen ausgerufen. https://www.bayern.de/corona-pandemie-bayern-ruft-den-katastrophenfall-aus-veranstaltungsverbote-und-betriebsuntersagungen/
22.03.2020 Bund und Länder einigen sich auf ein umfassendes Kontaktverbot, es folgen Ausgangsbeschränkungen und der Lockdown. https://www.tagesschau.de/inland/kontaktverbot-coronavirus-103.html
25.03.2020 Der Bundestag stellt eine epidemische Lage von nationaler Tragweite fest. https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/epidemie-bund-kompetenzen-1733634
05.04.2020 Vorschläge zu Steuersenkungen bei Einkommensteuer und Abschaffung des Solidaritätszuschlags. https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/coronavirus-soeder-steuern-senken-100.html
13.04.2020 Nationalakademie Leopoldina fordert den Ausstieg aus dem Stillstand mit Distanzierungsmaßnahmen, sieht gestaffelten Schulstart erst nach den Sommerferien, wobei ein Schnellstart in die Normalität nicht möglich ist. Empfehlung zu Abschaffung des Soli https://www.leopoldina.org/presse-1/nachrichten/ad-hoc-stellungnahme-coronavirus-pandemie/
15.04.2020 Bund-Länder-Beratungen, Beschlussfassung zur Betriebsuntersagungen, Kontaktbeschränkungen und geschlossenen Schulen bis mind. zum 3. Mai. https://www.tagesschau.de/inland/kontaktsperre-103.html
15.05.2020 Politik fordert Stuersenkung in 2020 #Steuersenkung #Steuersenkungen2020 mit dem Ziel die Wirtschaft anzukurbeln. https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/corona-zum-trotz-soeder-fordert-steuersenkungen-live-bei-bild-70663250,view=conversionToLogin.bild.html
https://www.zdf.de/nachrichten/wirtschaft/coronavirus-soeder-steuern-senken-100.html
- 08.07.2020 Finanzminister Olaf Scholz will die Steuerzahler bei der Einkommensteuer bis Ende 2024 um fast 43 Milliarden entlasten, Bundesregierung plant massive Steuersenkung, Freibeträge und Kindergeld sollen angehoben werden, selbst die kalte Progression soll fallen. https://www.focus.de/finanzen/steuern/steuersenkung-arbeitnehmer-sollen-mehr-netto-bekommen_id_12169339.html
Perustelut
Durch den Lockdown sind wirtschaftlichen Auswirkungen mit netto Finanzeinbußen bei Lohn und Gehalt entstanden, insbesondere bei Leistungen und Einkünften nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 EStG, u.a. aus selbstständiger Arbeit, nichtselbstständiger Arbeit, ebenso wie bei Gewerbetreibenden, in der Land und Forstwirtschaft sowie bei den sonstigen Einkünften.
Besonders gravierende finanzielle Einschnitte bei den Einkünfte sind entstanden, z.B. durch Betriebsuntersagungen, Kontaktverbote mit Kunden, Absatzrückgang bei eigenen Erzeugnissen und Kurzarbeit.
Boni, Provisionen und Trinkgelder fließen nicht und fehlen bei den Einkünften.
- Gehaltsverhandlungen und Tarifrunden werden ausgesetzt.
Bedingt durch solidarischen und freiwilligen Verzicht im Rahmen des Lockdown entstehen Lücken bei den Einkünften, wie durch den
- Verzicht auf Gehaltsbestandteile oder Tantieme.
- Verzicht und Kürzung oder Aussetzen von Mieteinkünften.
Bei Freiberuflern, Kleinunternehmern, Handwerkern und Gewerbetreibenden entstehen
- Einkommenslücken durch Kürzungen und Aussetzen von Gehaltszahlungen bedingt durch Betriebsuntersagungen in Deutschland.
Wir fordern steuerliche Entschädigung für die erlittenen finanziellen Einbußen bei den Einkünften durch die angeordneten Betriebsuntersagungen, die Kontaktsperren und den anhaltenden Lockdown.
Wir fordern steuerliche Vergünstigungen für die erbrachten Leistungen und Mehrleistungen in systemrelevanten Berufen und Ausgleich entstandener Gehaltseinbußen durch die familiäre Betreuung von Kindern, Schülern und Pflegebedürftigen.
Wir fordern verlorengegangene und fehlende Kaufkraft bei den Nettoeinkommen wiederherzustellen. Wir fordern, durch zusätzliche Kaufkraft die Grundlage zu schaffen, für einen erfolgreichen Wiederhochlauf aller Bereiche.
Wir fordern steuerliche Entlastung der Erwerbstätigen und Leistungsträger bei der Einkommensteuer, um zu motivieren, für zukünftige Leistung, für Mehrleistung und für die tatkräftige Mithilfe beim Wiederhochlauf der deutschen Wirtschaft.
Nicht berücksichtigte Mehrleistungen
In zahlreichen Berufsfeldern wird
- unermüdlich Wochenend-, Feiertags- und Mehrarbeit geleistet,
- wie im Gesundheitswesen, bei Rettungskräften und durch, Krankenhaus- und Pflegepersonal.
- Teilweise ohne finanziellen Ausgleich von Lohn und Gehalt.
Auch die Betreuung von Kindern, Schülern und Pflegebedürftigen
- wird bereits seit viele Wochen (und weiterhin mindestens zum 4.Mai 2020) von berufstätigen Familienangehörigen wie Müttern, Vätern und Großeltern abgefedert.
Dies erfolgt unentgeltlich, durch
- Einbringung von unbezahltem Urlaub,
- reduziertere Arbeitszeiten und
- geminderte Erwerbstätigkeit.
Unterm Strich reduzieren sich Lohn und Gehalt, dies führt zu einem stark reduzierten Familieneinkommen und verminderter Kaufkraft. Das ist kein hinnehmbarer Zustand.
Konsequenzen in der Bevölkerung
Finanzielle Einbußen wurden zwischenzeitlich solidarisch von der Bevölkerung getragen. In den privaten Haushalten ist bei gleichbleibenden Ausgaben das verfügbare Nettoeinkommen und die verbleibende Kaufkraft bereits über Monate hinweg gesunken. Dies betrifft alle Leistungsträger, Einkommensklassen und Einkünfte nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 7 EStG. Diesen Zustand nehmen wir als Leistungsträger nicht hin.
Österreich hat bereits Steuersenkungen bei der Einkommensteuer beschlossen. https://www.welt.de/politik/ausland/article192699037/Oesterreich-senkt-Steuern-6-5-Milliarden-Euro-Entlastung-im-Jahr.html
In der aktuellen Situation sind Steuersenkungen bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag bitter nötig, um die Haushalte in voller Breite zu entlasten.
Ein recht herzliches Dankeschön für Ihre Unterstützung dieser Petition zu #Steuersenkungen2020 bei Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag!
Jaa vetoomus
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Petition wurde nicht eingereicht
ajankohtana 15.10.2021Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team -
Änderungen an der Petition
ajankohtana 29.7.2020 -
Änderungen an der Petition
ajankohtana 15.5.2020
Väittely
Die bestehende Kaufkraft darf nicht durch hohe Besteuerung vernichtet werden, das ist kontraproduktiv. **Die bestehenden Kaufkraft und die Einkommen müssen durch Steuersenkungen entlastet werden um dadurch den Konsum zu beflügeln.** Andre Länder wir die Schweiz verfolgen diese Maxime zur Entlastung des Einkommens seit Jahren.
Es wäre sinnvoller und gerechter, das steuerfreie Existenzminimum zu erhöhen. (Denn heute zahlt man schon Steuern, wenn man weniger Einkommen hat als ein ALG2-Bezieher insgesamt. ) Davon profitieren dann Gutverdiener auch - aber eben nur wenig. Und das wäre auch gut so. Denn wie sollen die in der Krise gemachten Schulden zurückgezahlt und das Funktionieren des Staates erhalten werden, wenn selbst reiche Leute immer noch Steuer-Erleichterungen für sich wollen? Dabei ist es nachgewiesen, dass vor allem Geld, das man den Einkommensschwachen gibt, tatsächlich in den Konsum geht.