Alueella: Saksa
Talous

Steuerzahler fordern Offenlegung des BER Debakels und anderer öffentlicher Großprojekte

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Angela Merkel
88 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

88 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Das Berliner Großprojekt BER ist ein einziges Debakel: nach bisher mehrfacher Verschiebung des Eröffnungstermins wurde bis heute kein definitiver neuer Eröffnungstermin benannt und die Gesamtkosten des Projektes sind nach wie vor unklar. Der steuerzahlende Bürger wird (massiv) zur Kasse gebeten ohne dass er über den Fortgang des Projektes informiert wird. Und das Gleiche geschieht bei anderen Projekten der öffentlichen Hand wie z.B. Elbphilharmonie, Stuttgart 21, BND, Humboldtforum etc.

Perustelut

Die Fehlentwicklungen bei öffentlichen Großprojekten machen einen nicht unerheblichen Anteil an Bundes- und Länderhaushalten aus. Dafür muss an anderen (wichtigen) Stellen gespart werden, bzw. es müssen z.B. Steuern erhöht werden, um das zu finanzieren.

Bei öffentlichen Großprojekten scheint sich die Mentalität breit zu machen: vor Projektstart Kosten runterdrücken, um die politische Zustimmung zu bekommen- Projekt starten- zu einem Zeitpunkt, wenn ein Abbruch nicht mehr wirtschaftlich sinnvoll ist, damit herauszurücken, dass Kosten und Termine nicht einhaltbar sind, Schadenersatzansprüche - wie sie in der freien Wirtschaft durchaus üblich sind- im politischen Umfeld nicht zu verfolgen. Der Steuerzahler muss es ja ungefragt finanzieren.

Das kann sich nur ändern, wenn 1. zukünftig Aufsichtsräte bei solchen öffentlichen Großprojekten nicht nur politisch, sondern zwingend mit mindestens 1/5 unabhängigen kompetenten Fachleuten mit Vetorecht als Vertreter der Steuerzahler besetzt werden 2. wenn Beteiligte der öffentlichen Hand, die bewusst die Kosten im Vorfeld runterdrücken bzw. das Controlling eines laufenden Projektes vernachlässigen zukünftig dafür (wie Aufsichtsräte, Vorstände, Geschäftsführer in der privaten Wirtschaft) belangt werden können 3. für Großprojekte der öffentlicher Hand ab 1 Mrd € zukünftig bei einer drohenden Kostenüberschreitung von mehr als 20% das weitere Vorgehen einer Volksabstimmung (z.B. über Internet) unterliegt

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