Vitenskap

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Deutsche Forschungsgemeinschaft DFG
16 Støttende

Ansvarlig har ikke sendt inn kampanjen

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  1. Startet 2019
  2. Innsamling ferdig
  3. Sendt inn
  4. Dialog
  5. Mislyktes

Mehr Chancengleichheit unter den DFG-Forschungsförderungsantragsteller *innen durch mehr Transparenz und Objektivität im Antragsverfahren.

Sowohl promovierte als auch 'noch' nicht promovierte - und damit bereits bzw. künftig forschungsantragsberechtigte - Wissenschaftler*innen fordern:

1 Die für die Beurteilung eines Forschungsförderungsantrags obligatorischen
Gutachter * innen werden künftig nicht mehr, wie bis dato satzungsmäßig verankert, von den dafür nur bedingt qualifizierten Programmdirektor*innen, sondern ausschließlich von den in jedem Fall exzellenter qualifizierten Mitgliedern der Fachkollegien vorgeschlagen, respektive benannt.

2 Die Antragsteller * innen sind, wie mit gutem Grund beim „Schweizer Nationalfonds“ (SNF), berechtigt, Positiv- und Negativlisten mit Namen wünschenswerter bzw. nicht wünschenswerter Gutachter*innen einzureichen. Die Positivlisten sollten, die Negativlisten müssen bei der Gutachter- *innenberufung berücksichtigt werden.

3 Das Antragsentscheidungsstimmrecht der Programmdirektor * innen entfällt. Einzig die Fachkollegien und der Hauptausschuss (Summe der im Fachkollegium vertretenen Fachdisziplinen) haben unter Berücksichtigung der Gutachten über die Bewilligung bzw. Ablehnung eines Antrags zu befinden.

4 Die Fachkollegienmitglieder werden ausnahmslos für nur eine Amtsperiode gewählt.

5 Eine erneute Antragstellung ist frühestens nach dem erfolgreichen Abschluss (incl. Veröffentlichung antragsgemäß geplanter Publikationen) eines Forschungsprojekts statthaft.

6 Die Bewilligung einer beantragten Forschungsprojektverlängerung hat unter Einbeziehung der Fachkollegien durch ein geordnetes und transparentes Verfahren zu erfolgen.

7 Eine Zusammenfassung der Forschungsprojektergebnisse (PE) ist mit Quellenangaben zu den projektbezogenen Publikationen nicht nur im Ausnahme-, sondern Regelfall auf der DFG-Homepage zu veröffentlichen.

8 Die GEPRIS-Datenbank hat ausnahmslos mit den vollständigen Daten aller geförderten Forschungsprojekte bestückt zu werden.

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