Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Zunehmend nehmen kleinste Spartengewerkschaften die gesamte Gesellschaft in Geiselhaft, indem sie Teile der Infrastruktur lahmlegen. Prominenteste Beispiele sind die Tarifauseinandersetzungen der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) mit der Deutschen Bahn AG und der Vereinigung Cockpit mit der Deutschen Lufthansa AG.
Das Streikrecht als tarifpolitisches Instrument soll und darf nicht grundsätzlich in Frage gestellt werden. Es ist ein hohes und verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Ziel von Arbeitsniederlegungen ist die Schädigung des Arbeitgebers und der dadurch aufgebaute Einigungsdruck.
Politisch nicht geregelt ist jedoch die Regulierung von Schäden unbeteiligter Dritter, die im jeweiligen Tarifstreit weder Partei sind, noch zu einer Einigung beitragen können.
Begründung
Die durch Streiks an die Öffentlichkeit kommunizierten Schadenssummen betreffen regelmäßig lediglich den Schaden des bestreikten Unternehmens. Nicht beziffert wird jedoch der volkswirtschaftliche Schaden von Streiks, die Teile der Infrastruktur lahmlegen, und der mehrere Milliarden Euro pro Streiktag von Piloten oder Lokführern ausmachen dürfte, z.B. - Die Kosten für die alternative Beförderung - Die Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand - Schäden durch fehlende Kunden-/Besucher-Frequenzen z.B. im Einzelhandel, bei Messen/Ausstellungen, in Hotels und Freizeiteinrichtungen
Durch Streiks, die Teile der Infrastruktur lahmlegen, sind in vielen Branchen, die nicht Teil der Tarifauseinandersetzung sind, Arbeitsplätze in hohem Maße gefährdet.
Deshalb fordern wir den Gesetzgeber auf, im Streikrecht eine Regelung zu verankern, die es unbeteiligten Dritten (Verbraucher und Unternehmen) ermöglicht, streikbedingt erlittene Schäden von den streitenden Tarifparteien einzufordern.