Die geplante Bebauung und kommerzielle Nutzung des Nordhäuser Holungsbügel, mit einem Solarpark, soll gestoppt werden, die bereits begonnen Rodungen sollen gestoppt werden.
Das Gelände hat sich nach dem Rückzug der russischen Armee in eine Naturlandschaft zurück verwandelt, die als Rückzugsort für Wildtiere und Menschen dient. Spaziergänger, Familien, Kinder und Hundebesitzer nutzen dieses Gebiet für Sport und Spiel, zum Energie tanken und zur Beobachtung von Flora und Fauna. Rehe, Füchse, Wildvögel nutzen dieses Gelände als Lebensraum und Brutgebiet.
Der Solarpark könnte auf dem 200m entfernten Gelände der Rekultivierungsgesellschaft (Bebauungsvorhaben Bebauungsplan 57-1) errichtet werden.
Dieses Gelände ist prädestiniert für eine kommerzielle Bebauung und für solche Vorhaben rekultiviert worden.
Reason
Die geplanten Solaranlagen sollen sehr nah an Wohngebieten gebaut werden, durch die Rodungen, Bebauungen und Nutzung des Holungsbügel verlieren die Anwohner von Nordhausen einen beliebten Rückzugsort und alle dort lebenden Tiere verlieren Ihre Lebensräume.
Durch das begonnene Abholzen des bestehenden Busch-und Baumbestandes ist eine Vielzahl von Lebensräumen bereits unwiederbringlich zerstört worden.
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Änderungen an der Petition
on 27 Mar 2021
Debate
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7 days ago
Das Verbauen von Naturflächen mit Solarparks ist eindeutig der falsche Weg. Die Nutzung von Dachflächen öffentlicher Gebäude, Sallunge, Industriegebäude etc. ist zwar etas teurer, jedoch schont dies die Landschaft, Fauna und Flora.
7 days ago
Umwelt Gestaltung
8 days ago
Mein Sohn wohnt mit seiner Familie in Nordhausen. Wenn ich dort zu Besuch bin, gehe ich jedesmal dort spazieren und freue mich über dieses wunderschöne Stück Natur.
8 days ago
Meine Bedenken gelten der Eignung der Fläche und dem Umweltschutz. Man sollte die bestehenden Windräder erneuern und diese Flächen nutzen!
8 days ago
Die Umsetzung von Photovoltaik-Projekten und der Ausbau Erneuerbarer Energien unterstütze ich prinzipiell. Jedoch sind in diesem Sektor zunächst Flächen zu nutzen, welche keinen anderen Nutzungszweck dienen ( wie z.B. PV-Dachanlagen). Die hier anvisierte Fläche ist jedoch eindeutig als Natur- und Naherholungsraum zu bewerten und sollte daher nicht zur Energieerzeugung genutzt werden.