Regione: Vokietija
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Stoppt das Gesetz - Medizinische Experimente an demenzkranken Menschen

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Deutschen Bundestag
155 Palaikantis 146 in Vokietija

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  1. Pradėta 2016
  2. Rinkimas baigtas
  3. Pateikta
  4. Dialogas
  5. Nepavyko

Stoppt das geplante Gesetz zur gruppennützigen medizinischen Forschung an Demenzkranken

KEINE medizinischen Experimente an demenzkranken Menschen!!!

Priežastis

Stoppt das geplante Gesetz zur gruppennützigen medizinischen Forschung an Demenzkranken (Viertes Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften)

Die Bundesregierung plant im Schatten der Fußball-Europameisterschaft 2016 ein Gesetz zu verabschieden zu lassen, dass medizinische Experimente an demenzkranken Menschen erlaubt, auch wenn diese ihnen selbst keinen Nutzen bringen.

Wie es im Gesetzesentwurf steht, sollen Menschen, die nicht „in der Lage sind, Wesen, Bedeutung und Tragweite der klinischen Forschung zu erkennen und ihren Willen hiernach auszurichten”, an medizinischen Experimenten teilnehmen.

Der im Gesetzesentwurf verwendete Begriff gruppennützige Forschung ist ein Euphemismus, der den eigentlichen Tabubruch, auf den dieses Gesetz zielt, verschleiern soll.

Mit diesem Gesetz soll eine Gesellschaft ihrer humanistischen Grundwerte entwöhnt werden.

Der Schutz der Schwächsten der Gesellschaft zählt zu diesen Grundwerten.

Eine größere Öffentlichkeit sollte im Vorfeld der Verabschiedung des Gesetzes bewusst vermieden werden. Denn diese Schwächsten sind unsere eigenen dementen Großeltern und dementen Eltern.

Zudem handelt es sich um eine Öffentlichkeit, die vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte sensibel auf einen staatlich legitimierten Zugriff der medizinischen Forschung auf geistig kranke Menschen reagiert.

Wir fordern daher die Mitglieder des Bundestags auf, die Gesetzesvorlage des CDU-Gesundheitsminister Gröhe abzulehnen.

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žinios

diskusijos

Dar nėra argumento UŽ.

Hat sich jemand die Mühe gemacht, die Gesetzesvorlage und die entsprechende EU-Verordnung zu lesen? Daraus geht eigentlich sehr klar hervor, dass auch weiterhin nicht ohne Vorliegen einer Patientenverfügung und vor allem erfüllt sein muß: "die klinische Prüfung steht im direkten Zusammenhang mit einem klinischen Zustand, unter dem der Prüfungsteilnehmer leidet"... http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32014R0536

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