Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Das Stechen von Ohrringen und anderem bleibendem Körperschmuck sollte bei Säuglingen und Kindern unter 5 Jahren verboten werden.
Begründung
Stoppt diesen Modetrend:
Das Stechen von Ohrlöchern bei Babys und Kleinkindern liegt wieder voll im Trend - leider. Betrachtet man sich allerdings den rechtlichen Hintergrund, merkt man schnell, dass dieses Eingreifen zum Einen gegen unsere Gesetzgebungen verstößt.
Es verstößt gegen die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Körper. (Artikel 1, soziale Menschenrechte).
Es verstößt gegen das Recht auf körperliche Unversehrtheit. (grundlegendes Persönlichkeitsrecht nach Menschenrechtskonvention)
Darüber hinaus:
- weder medizinisch notwendig, noch sonst von rationellem Nutzen
- Ohrlöcher können sich im Wachstum verschieben
- Infektionen und Allergien sind nicht auszuschließen
ELTERN überschreiten damit eindeutig Ihre Grenzen: Der Körper des Kindes gehört dem Kind - nicht den Eltern.
Übergriffiges Ohrlochstechen IST KÖRPERVERLETZUNG.
Warum wird ein Unterschied gemacht? Wenn ich jemanden mutwillig festhalte und pierce - ist das Körperverletzung. Ich erhalte eine Anzeige. Füge ich meinem eigenen Kind schmerzen zu - ist es okay. "Es tut nur kurz weh" relativiert nicht. Ich gehe weiter: Ein Erwachsener könnte sich gegen diesen Übergriff wehren - das Kind nicht.
Ein Kinderleben und dessen Unversehrtheit darf nicht weniger wert sein!
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!