64 signatures
Le processus de pétition est terminé
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Urteile zu Lasten von Homosexuellen bis 1994 nach § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.
Raison
Die betroffenen Menschen sollen schriftlich entsprechend informiert werden, dass sie nicht länger als vorbestraft gelten.Ist das in der heutigen Zeit wirklich nötig?Da wurden Menschen systematisch kriminalisiert, die niemandem etwas getan haben, nur weil ein Teil von uns es nicht aushalten kann, wenn jemand anders ist.Das war ein Fehler, den können wir durchaus zugeben, ohne uns eine Zacke aus der Krone zu brechen. Es macht auch Sinn, dass wir versuchen, die Folgen unseres Fehlers zügig zu minimieren. Über Entschädigung ja/nein können wir danach immer noch nachdenken.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
08/08/2016
Fin de la pétition:
14/09/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-4500-035344
Strafen nach dem Strafgesetzbuch
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Strafurteile gegen Homosexuelle bis 1994 nach
der früheren Vorschrift des § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben
werden.
Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, durch die ehemalige
Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) seien systematisch Menschen
kriminalisiert... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.