Regione: Germania

Strafen nach dem Strafgesetzbuch - § 175 Strafgesetzbuch

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
64 Supporto 64 in Germania

La petizione è conclusa

64 Supporto 64 in Germania

La petizione è conclusa

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Urteile zu Lasten von Homosexuellen bis 1994 nach § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

Motivazioni:

Die betroffenen Menschen sollen schriftlich entsprechend informiert werden, dass sie nicht länger als vorbestraft gelten.Ist das in der heutigen Zeit wirklich nötig?Da wurden Menschen systematisch kriminalisiert, die niemandem etwas getan haben, nur weil ein Teil von uns es nicht aushalten kann, wenn jemand anders ist.Das war ein Fehler, den können wir durchaus zugeben, ohne uns eine Zacke aus der Krone zu brechen. Es macht auch Sinn, dass wir versuchen, die Folgen unseres Fehlers zügig zu minimieren. Über Entschädigung ja/nein können wir danach immer noch nachdenken.

Link alla petizione

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Novità

  • Pet 4-18-07-4500-035344

    Strafen nach dem Strafgesetzbuch


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Strafurteile gegen Homosexuelle bis 1994 nach
    der früheren Vorschrift des § 175 Strafgesetzbuch mit sofortiger Wirkung aufgehoben
    werden.
    Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, durch die ehemalige
    Strafvorschrift des § 175 Strafgesetzbuch (StGB) seien systematisch Menschen
    kriminalisiert... avanti

Non è ancora un argomento PRO.

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