Erfolg

Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Alkohol- und Rauschmittelkonsum

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Straftäter, die aufgrund starken Alkohol- /Rauschmittelkonsums nicht oder nur vermindert schuldfähig sind, mit einem Einnahmeverbot belegt werden können, welches sich bei Mißachtung und erneuter Auffälligkeit strafverschärfend auswirkt.

Begründung

Immer öfter geben Straftäter an, sich aufgrund starken Alkoholkonsums nicht an den Tathergang erinnern zu können. Oft wird mit eingestanden, dass ihnen bekannt ist, dass sie unter Alkoholeinfluß agressiver werden. Hier muss den Menschen geholfen werden, in dem ihnen der Zugang untersagt wird, ähnlich wie der Zugang ja auch für Kinder und Jugendliche untersagt bzw. eingeschränkt ist. Es kann nicht sein, dass die Möglichkeit der eingeschränkten Schuldfähigkeit derart offensichtlich mißbraucht wird.

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Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.07.2008
Petition endet: 05.09.2008
Region: Deutschland
Kategorie:

Neuigkeiten

  • Thorsten Jungholt Strafen nach dem Strafgesetzbuch Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.05.2009 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung Mit der Petition soll erreicht werden, dass Straftäter, die aufgrund starken Alkohol-
    oder Rauschmittelkonsums nicht oder nur vermindert schuldfähig sind, mit einem
    Einnahmeverbot belegt werden können, welches sich bei Missachtung und erneuter
    Auffälligkeit strafverschärfend auswirkt.

    Immer häufiger gebe es Straftäter, die vortragen würden, dass sie sich aufgrund
    starken Alkoholkonsums nicht an den Tathergang erinnern könnten. Dabei würden
    sie oft ... weiter

Noch kein PRO Argument.

Noch kein CONTRA Argument.

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