Região: Alemanha

Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Aufnahme des Verlustes innerer Organe als Tatbestandsmerkmal in den Straftatbestand

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

9 Assinaturas

A petição não foi aceite.

9 Assinaturas

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

A petição é dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.

Razões

§ 226 StGB regelt die schwere Körperverletzung nur unzureichend. Es kann nicht sein, dass der Verlust und damit gleichbedeutend die fast völlige Funktionslosigkeit eines inneren Organs, insb. einer Niere, nicht als schwere Körperverletzung anzusehen ist, obwohl dieser Verlust schwerwiegender ist, als etwa der Verlust von Zähnen. Der Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur sollte daher durch den Gesetzgeber beendet werden.

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Detalhes da petição

Petição iniciada: 12/10/2016
Petição termina: 25/01/2017
Região: Alemanha
Categoria:

Novidades

  • Pet 4-18-07-4500-036524 Strafen nach dem Strafgesetzbuch

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der
    Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Verlust innerer Organe,
    wie etwa einer Niere, schwerer wiege als beispielsweise der Verlust von Zähnen.
    Insbesondere solle mithilfe der Regelung der diesbezügliche Meinungsstreit in
    Rechtsprechung und Literatur durch eine eindeutige gesetzliche Entscheidung
    beendet werden.

    Hinsichtlich... avançar

Ainda não há nenhum argumento a favor (PRO).

Ainda não há nenhum argumento CONTRA.

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