Strafen nach dem Strafgesetzbuch - Aufnahme des Verlustes innerer Organe als Tatbestandsmerkmal in den Straftatbestand

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Unterstützende 9 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

9 Unterstützende 9 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.

Begründung

§ 226 StGB regelt die schwere Körperverletzung nur unzureichend. Es kann nicht sein, dass der Verlust und damit gleichbedeutend die fast völlige Funktionslosigkeit eines inneren Organs, insb. einer Niere, nicht als schwere Körperverletzung anzusehen ist, obwohl dieser Verlust schwerwiegender ist, als etwa der Verlust von Zähnen. Der Meinungsstreit in Rechtsprechung und Literatur sollte daher durch den Gesetzgeber beendet werden.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-4500-036524 Strafen nach dem Strafgesetzbuch

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 226 Strafgesetzbuch gefordert, wonach der
    Verlust eines inneren Organs als schwere Körperverletzung anzusehen ist.

    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass der Verlust innerer Organe,
    wie etwa einer Niere, schwerer wiege als beispielsweise der Verlust von Zähnen.
    Insbesondere solle mithilfe der Regelung der diesbezügliche Meinungsstreit in
    Rechtsprechung und Literatur durch eine eindeutige gesetzliche Entscheidung
    beendet werden.

    Hinsichtlich... weiter

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