Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Einem Ladendieb drohen nach unserem Strafgesetzbuch für einfachen Diebstahl bis zu fünf Jahre Haft, während jemandem, der sich daran erregt, dass vor laufender Kamera Kindern schwere und schwerste sexuelle Gewalt angetan wird, nur maximal 3 Jahre Freiheitsstrafe drohen.
Es kann doch nicht sein, dass bei „schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern“ so viele Täter mit Bewährungsstrafen davonkommen!
2018 gab es 464 Haft-Verurteilungen nach §176a StGB („schwerer sexueller Kindesmissbrauch“). Davon kamen 143 Kinderschänder mit milden Strafen davon (sechs Monate bis zwei Jahre) – für unfassbare 97,7 Prozent wurden die Strafen zur Bewährung ausgesetzt.
Und das, obwohl Studien (u. a. der Kriminologischen Zentralstelle von Bund und Ländern) zeigen: Unter Sexualstraftätern haben Kinderschänder die höchste Rückfallquote!
Es kann doch nicht sein, dass sich der Bund weigert, Mindest- und Höchststrafen bei sexueller Gewalt gegen Kinder anzuheben!
Es kann doch nicht sein, dass ein Kind jahrelang missbraucht wird – und dann vor Gericht beweisen muss, dass es traumatisiert ist!
Leider wird immer erst gehandelt, wenn wieder ein "neuer Fall" bekannt wird. Dann ist das Geschrei groß und es muss schnell gehandelt werden. Es passiert ständig und die Dunkelziffer ist unfassbar groß. Kinder haben keine Chance sich zur Wehr zu setzen, ABER WIR!!!
Es bedarf abschreckender Strafen und keine milden Urteile bei "positiven Sozialprognosen".
Begründung
Kinder haben kaum die Chance ihre Stimme zu erheben und gehört zu werden. Auf der einen Seite werden sie geschützt und "versteckt", auf der anderen Seite werden ihre Rechte nicht durchgesetzt.
!!!Wer Kindern, egal in welcher Form, Leid zufügt, gehört bestraft und NICHT beschützt!!!