Strafprozessordnung - Abgleich verwandtschaftlicher Ähnlichkeiten bei DNA-Untersuchungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
70 Unterstützende 70 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

70 Unterstützende 70 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Petent fordert, dass bei freiwilligen molekulargenetischen Reihenuntersuchung festgestellte DNA-Identifizierungsmuster auf verwandtschaftliche Ähnlichkeiten abgeglichen werden dürfen und im weiteren Verfahren gegen potentielle Gewaltverbrecher verwertet werden können.

Begründung

Dies betrifft Verbrechen gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit, oder die sexuelle Selbstbestimmung begangen haben, § 81a Strafprozessordnung muss dahingehend ergänzt werden.Hintergrund: In einem Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 hat der Bundesgerichtshof entscheiden das Identifizierungsmuster, die zur Festname eines Vergewaltigers geführt haben, rechtswidrig erlangt wurden, da der Tatverdacht und der ermittlungsrichterliche Beschluss, welcher die Entnahme von Körperzellen beim Angeklagten zur Feststellung dieses Musters nach § 81a StPO anordnete, auf eine unzulässige Verwendung der Daten aus einem DNA-Reihenuntersuchung hergeleitet wurde. Zu diesem Zeitpunkt war der Umgang mit Beinahetreffern bei DNA-Reihenuntersuchungen völlig ungeklärt und das Vorgehen der Ermittlungsbehörden daher noch keine willkürliche Missachtung des Gesetzes. Durch das Urteil des Bundesgerichtshof vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 117/12 werden DNA-Reihenuntersuchung als Mittel der Strafverfolgung erheblich geschwächt, denn es ist in den oft ländlich, oder kleinstädtisch geprägten Einsatzgebieten (denn nur in solch überschaubaren Gebieten machen diese DNA-Reihenuntersuchung Sinn), nicht auszuschließen und eher wahrscheinlich, dass sich Beinahetreffern aus verwandschaftlichen Beziehungen ergeben. Da sich solche Treffer somit immer ergeben können und im Rahmen des Abgleichs festgestellt werden, können diese von den Strafverfolgern schlicht nicht ignoriert werden. Sie befinden sich somit in einem erheblichen Zielkonflikt, denn alleine die Kenntnis, dass sich Verwandte des Täters unter den Freiwilligen befinden, könnte im weiteren Verfahren ganze Beweisketten ungültig machen, da sich die Verteidigung des Verdächtigen auf einen rechtswidrig erlangten Anfangsverdacht berufen könnte, somit können DNA-Reihenuntersuchung insgesamt nicht mehr sinnvoll eingesetzt werden, da eine solche Gefahr immer besteht.

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Neuigkeiten

  • Pet 4-17-07-3120-047736

    Strafprozessordnung
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Die Petition
    a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Justiz und für
    Verbraucherschutz – als Material zu überweisen,
    b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben. Begründung

    Der Petent fordert, dass bei freiwilligen molekulargenetischen Reihenuntersuchung
    festgestellte DNA-Identifizierungsmuster auf verwandtschaftliche Ähnlichkeiten
    abgeglichen werden dürfen und im weiteren Verfahren gegen potentielle
    Gewaltverbrecher verwertet werden können.
    Zur Begründung trägt der Petent unter Hinweis auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs
    vom 20. Dezember... weiter

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