2 239 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge der sogenannten "Vorratsdatenspeicherung", wie sie auf der Pressekonferenz vom 15.04.2015 von Heiko Maas angekündigt wurde, die Zustimmung verweigern.
Raison
Die gleiche Begründung, wie 2010, als vom Bundesverfassungsgericht das alte Gesetz gekippt wurde, ist heute noch gültig. Denn die Vorratsdatenspeicherung widerspricht dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Artikel 10 Absatz 1 ("Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.").Auch 2014 wurde vom Europäischen Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekippt. Denn hier werden anlasslos sämtliche Verbindungsdaten gespeichert, darunter fallen auch Positionsdaten. Es gibt keinen Beweis, dass solche gesammelten Daten Erfolge in der Strafverfolgung liefern. Es war den deutschen Sicherheitsbehörden mit einem vergleichbaren Instrument, bei dem 32 Millionen Verbindungsdaten gesammelt wurden, nicht möglich eine Mörderbande zu fassen (NSU), wieso sollte dies jetzt anders sein?Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikationsinhalte und daher besonders schützenswert.Strafverfolgungsbehörden haben heute schon Zugriff auf Kommunikationsdaten, welche zur Rechnungsstellung gespeichert werden.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
15/04/2015
Fin de la pétition:
27/05/2015
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-3120-019334Strafprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, der Deutsche Bundestag möge der sogenannten
Vorratsdatenspeicherung, wie auf der Pressekonferenz vom 15. April 2015 vom
Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz angekündigt wurde, die
Zustimmung verweigern.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass ein solches Vorhaben gegen
Verfassungs- und EU-Recht verstoße. Zudem gebe es keinen Beweis dafür, dass eine
solche Speicherung die Strafverfolgung... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.