Región: Alemania

Strafprozessordnung - Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Freispruch des Täters aufgrund neuer Tatsachen

Peticionario no público.
Petición a.
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
156 Apoyo 156 En. Alemania

No se aceptó la petición.

156 Apoyo 156 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2016
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.

Razones.

Es muss möglich sein, dass bei Mord auf Grund neuer Tatsachen ein erneutes Verfahren angestrengt werden kann.

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Noticias

  • Pet 4-18-07-3120-030107

    Strafprozessordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon
    einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vorliegen eines Mordes
    erneut gerichtlich geprüft und gegebenenfalls bestraft werden müsse, sofern neue Tat-
    sachen bezüglich der Straftat bekannt werden. Ein bereits erfolgter Freispruch könne
    dem nicht entgegenstehen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... Más.

sollten sich durch eindeutige dna-proben neue belastende beweise ergeben ist es zwingend notwendig das urteil zu revidieren ... mord verjährt nicht jedes tötungsdelikt sollte dabei einbezogen sein (vorsätzlich - fahrlässig - körperverletzung und affekt)

Todavía no hay un argumento CONTRA.

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