156 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
Raison
Es muss möglich sein, dass bei Mord auf Grund neuer Tatsachen ein erneutes Verfahren angestrengt werden kann.
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
30/03/2016
Fin de la pétition:
11/07/2016
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-3120-030107
Strafprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon
einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vorliegen eines Mordes
erneut gerichtlich geprüft und gegebenenfalls bestraft werden müsse, sofern neue Tat-
sachen bezüglich der Straftat bekannt werden. Ein bereits erfolgter Freispruch könne
dem nicht entgegenstehen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... plus loin
Débat
sollten sich durch eindeutige dna-proben neue belastende beweise ergeben ist es zwingend notwendig das urteil zu revidieren ... mord verjährt nicht jedes tötungsdelikt sollte dabei einbezogen sein (vorsätzlich - fahrlässig - körperverletzung und affekt)
Pas encore un argument CONTRA.