Région: Allemagne

Strafprozessordnung - Wiederaufnahme eines Verfahrens nach Freispruch des Täters aufgrund neuer Tatsachen

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
156 Soutien 156 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

156 Soutien 156 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.

Raison

Es muss möglich sein, dass bei Mord auf Grund neuer Tatsachen ein erneutes Verfahren angestrengt werden kann.

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Actualités

  • Pet 4-18-07-3120-030107

    Strafprozessordnung


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon
    einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
    Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vorliegen eines Mordes
    erneut gerichtlich geprüft und gegebenenfalls bestraft werden müsse, sofern neue Tat-
    sachen bezüglich der Straftat bekannt werden. Ein bereits erfolgter Freispruch könne
    dem nicht entgegenstehen.
    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... plus loin

sollten sich durch eindeutige dna-proben neue belastende beweise ergeben ist es zwingend notwendig das urteil zu revidieren ... mord verjährt nicht jedes tötungsdelikt sollte dabei einbezogen sein (vorsätzlich - fahrlässig - körperverletzung und affekt)

Pas encore un argument CONTRA.

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