156 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
Begründung
Es muss möglich sein, dass bei Mord auf Grund neuer Tatsachen ein erneutes Verfahren angestrengt werden kann.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
30.03.2016
Petition endet:
11.07.2016
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
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Pet 4-18-07-3120-030107
Strafprozessordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Mord, selbst wenn der Täter wegen der Tat schon
einmal freigesprochen wurde, nicht ungesühnt bleiben kann.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass das Vorliegen eines Mordes
erneut gerichtlich geprüft und gegebenenfalls bestraft werden müsse, sofern neue Tat-
sachen bezüglich der Straftat bekannt werden. Ein bereits erfolgter Freispruch könne
dem nicht entgegenstehen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem... weiter
Debatte
sollten sich durch eindeutige dna-proben neue belastende beweise ergeben ist es zwingend notwendig das urteil zu revidieren ... mord verjährt nicht jedes tötungsdelikt sollte dabei einbezogen sein (vorsätzlich - fahrlässig - körperverletzung und affekt)
Noch kein CONTRA Argument.