Strafrecht - Abschaffung der Strafaussetzung zur Bewährung für Wiederholungstäter/Verschärfung des Strafrechts

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
89 Unterstützende 89 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

89 Unterstützende 89 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, dass Straftäter, egal um welche Straftat es sich handelt, nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr ohne Bewährung in Haft müssen. Nach der fünften Straftat für mindestens 3 Jahre in Haft ohne Bewährung. Für jede weitere Straftat nach der Entlassung jeweils ein Jahr mehr ohne Bewährung

Begründung

Richter treffen bei Wiederholungstätern keine Urteile mehr im Namen des Volkes. Mit der Verschärfung des Strafrechts soll ihnen die Möglichkeit genommen werden, Wiederholungstäter immer wieder auf Bewährung frei zu lassen.

Link zur Petition

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Neuigkeiten

  • Pet 4-18-07-45-040184 Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Straftäter nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr
    ohne Bewährung in Haft müssen. Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Mindeststrafe
    an der Anzahl der Vorverurteilungen bemessen.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
    Verschärfung des Strafrechts verhindert werden solle, dass „Wiederholungstäter
    immer wieder auf Bewährung frei“ gelassen würden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird... weiter

Noch kein PRO Argument.

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