89 Paraksti
Petīcija nav rezultatīva
Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Straftäter, egal um welche Straftat es sich handelt, nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr ohne Bewährung in Haft müssen. Nach der fünften Straftat für mindestens 3 Jahre in Haft ohne Bewährung. Für jede weitere Straftat nach der Entlassung jeweils ein Jahr mehr ohne Bewährung
Pamatojums
Richter treffen bei Wiederholungstätern keine Urteile mehr im Namen des Volkes. Mit der Verschärfung des Strafrechts soll ihnen die Möglichkeit genommen werden, Wiederholungstäter immer wieder auf Bewährung frei zu lassen.
Saite uz petīciju
Noplēšama lapiņa ar QR kodu
lejupielādēt (PDF)Informācija par petīciju
Sākās petīcija:
09.02.2017
Petīcija beidzas:
15.06.2017
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 4-18-07-45-040184 Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent fordert, dass Straftäter nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr
ohne Bewährung in Haft müssen. Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Mindeststrafe
an der Anzahl der Vorverurteilungen bemessen.
Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
Verschärfung des Strafrechts verhindert werden solle, dass „Wiederholungstäter
immer wieder auf Bewährung frei“ gelassen würden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird... vairāk
Debates
Pagaidām nav PRET argumentu.