Alueella: Saksa

Strafrecht - Abschaffung der Strafaussetzung zur Bewährung für Wiederholungstäter/Verschärfung des Strafrechts

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
89 Tukeva 89 sisään Saksa

Vetoomus on hylätty.

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  1. Aloitti 2017
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, dass Straftäter, egal um welche Straftat es sich handelt, nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr ohne Bewährung in Haft müssen. Nach der fünften Straftat für mindestens 3 Jahre in Haft ohne Bewährung. Für jede weitere Straftat nach der Entlassung jeweils ein Jahr mehr ohne Bewährung

Perustelut

Richter treffen bei Wiederholungstätern keine Urteile mehr im Namen des Volkes. Mit der Verschärfung des Strafrechts soll ihnen die Möglichkeit genommen werden, Wiederholungstäter immer wieder auf Bewährung frei zu lassen.

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Uutiset

  • Pet 4-18-07-45-040184 Strafrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.11.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Der Petent fordert, dass Straftäter nach der dritten Straftat für mindestens ein Jahr
    ohne Bewährung in Haft müssen. Grundsätzlich sollte sich die Höhe der Mindeststrafe
    an der Anzahl der Vorverurteilungen bemessen.

    Zur Begründung des Anliegens trägt der Petent insbesondere vor, dass mit der
    Verschärfung des Strafrechts verhindert werden solle, dass „Wiederholungstäter
    immer wieder auf Bewährung frei“ gelassen würden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
    Wiederholungen wird... enemmän

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