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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, das In-Umlauf-Bringen von sogenannten "FAKE-NEWS" als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Auch für mögliche Folgetaten ist der Ersteller der Fake-News verantwortlich.
Razones.
Auch für mögliche Folgetaten ist der Ersteller der Fake-News verantwortlich.Gerade in den sozialen Netzwerken nehmen erfundene Nachrichten, Fake-News, überhand. Für Laien fällt es schwer, diese von echten, beweisbaren Nachrichten und auch von "nur" Meinungen zu unterscheiden. Wer solche Fake-News bewußt in Umlauf bringt, um andere zu beeinflußen, also zielgerichtet, ist dafür verantwortlich, sprich haftbar zu machen, inklusive der daraus entstehenden Folgetaten/-schäden. Vergleichbar mit der Strafbarkeit der Auschwitz-Lüge.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
12/12/2016
La petición termina:
26/01/2017
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 4-18-07-45-037066 Strafrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, das In-Umlauf-Bringen von sogenannten „Fake-News"
als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Auch für mögliche Folgetaten soll der Ersteller der „Fake-News“ verantwortlich sein.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, dass erfundene Nachrichten
gerade in sozialen Netzwerken überhandnähmen und es Laien schwerfalle, diese von
nachprüfbaren Information zu unterscheiden. Personen, die „Fake-News“ bewusst
verbreiteten, seien deshalb zu bestrafen und müssten... Más.